Der Kunde müsse erkennen können, «welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde und ob dies gerade nicht der Fall war», verlangte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag.
Eine derartige Kennzeichnung sei bislang zwar für den Geflügelbereich geplant, nicht aber für Schweinefleisch, bemängelte die Wettbewerbsbehörde. Doch nur wenn diese Informationen vorlägen, könne der Kunde seinen Einkauf danach ausrichten.
Die
Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus
Landwirtschaft,
Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Finanziert wird sie hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhändlern. Dazu werden seit 2015 pro verkauftem Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch derzeit vier Cent an die Initiative abgeführt. Von 2018 an sollen es 6,25 Cent je Kilogramm sein. Mit diesem Geld werden
Tierhalter für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen, wie insbesondere mehr Platz in Ställen, honoriert.
Bei Geflügel soll der Verbraucher vom kommenden Jahr an anhand eines Labels erkennen können, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde und welche Vorteile für den Tierschutz mit der Initiative tatsächlich einhergehen. Eine solche Kennzeichnung ist hingegen laut
Kartellamt bislang für den Bereich
Schweinefleisch nicht geplant. Die Wettbewerbsbehörde setzte der Branche eine Frist bis Ende 2020, um dies zu ändern. Von 2021 an müsse auch in diesem Bereich mehr Verbrauchertransparenz herrschen.
Die Initiative
Tierwohl betonte, sie beschäftige sich bereits eingehend mit der Frage, wie auch Schweinefleisch entsprechend gekennzeichnet werden könnte. Der vom Bundeskartellamt vorgegebene Zeitplan sei jedoch ambitioniert.