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29.01.2010 | 17:59 | Abwasserentsorgung  

Vier Gruppenkläranlagen für Altenhof

Altenhof - In Altenhof bei Leisnig (Gemeinde Bockelwitz, Landkreis Mittelsachsen) war Umweltminister Frank Kupfer heute (29. Januar 2010) beim Einbau der Klärbehälter für die erste Gruppenkläranlage dabei.

Kläranlage
(c) proplanta
Diese Variante der Abwasserentsorgung ist Ergebnis eines Pilotprojektes, das vom Umweltministerium unterstützt wird. Insgesamt werden in Altenhof vier Gruppenkläranlagen mit Anschlusswerten von 12, 40, 70 bzw. 90 Einwohnerwerten errichtet.

„85 Prozent der Sachsen sind dank gewaltiger Investitionen in den vergangenen Jahren an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen“, so der Minister. „Für die verbleibenden 15 Prozent - also rund 600.000 Einwohner, vorwiegend im ländlichen Raum, benötigen wir noch Lösungen nach dem Stand der Technik, die aber auch bezahlbar sein müssen“. Kleinräumige Gruppenlösungen erweisen sich dabei in vielen Punkten als vorteilhaft. „Nach unseren Erfahrungen sind sie oft kostengünstiger als der Anschluss an eine zentrale Kläranlage. In Altenhof werden die vier Gruppenkläranlagen künftig vom Abwasserzweckverband betrieben. Damit ist eine hohe Funktionssicherheit gewährleistet und die angeschlossenen Bürger müssen sich um Betrieb und Wartung nicht kümmern".

Die Gemeinde Bockelwitz ist Mitglied im Abwasserzweckverband Leisnig. Mit 48 Ortsteilen weist das Verbandsgebiet einen stark ländlich geprägten Charakter auf. Bei der Suche nach einer wirtschaftlichen Lösung für die Abwasserentsorgung in der ländlichen Region hat sich der Zweckverband nach Einbindung der betroffenen Einwohner für die Errichtung dezentraler Gruppenlösungen entschieden. „Mein Ministerium unterstützt das Pilotprojekt. Ich hoffe, dass weitere Zweckverbände dem Vorbild aus Altenhof folgen“, so der Minister abschließend.

Auf gültigem Wasserrecht ist bis zum Jahr 2015 die Abwasserentsorgung flächendeckend an den Stand der Technik anzupassen. Unter anderem müssen ab diesem Zeitpunkt die Abwässer aller Einwohner mittels einer vollbiologischen bzw. einer gleichgestellten Abwasserreinigung entsorgt werden. Mit der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (SWW/2009) unterstützt der Freistaat eine flexible und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Entsorgungslösung. Bei der Suche nach der wirtschaftlichsten Lösung sind neben einzelnen Grundstückskleinkläranlagen oder der Überleitung an eine zentrale Kläranlage immer auch kleinräumigen Gruppenlösungen in Betracht zu ziehen. (PD)
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