Mit dem Marktanreizprogramm werden nach Angaben der Bundesregierung Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen stärker gefördert.
Von April an soll zudem die Herkunft bei vielen Fleischarten transparenter werden. Für Kurzzeitkennzeichen gelten neue Regeln, Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) dürfen nicht mehr verkauft werden. Die Änderungen:
MarktanreizprogrammMit einem Volumen von mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr sollen private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke gefördert werden, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Anträge können vom 1. April an beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
KennzeichnungspflichtFür verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss vom 1. April an in der EU die Herkunft aufgeführt werden. Die Kennzeichnungspflicht betrifft laut Bundesregierung frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Bisher habe es diese Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch gegeben. Sie gelte weiter nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
KurzzeitkennzeichenZulassungsbehörden dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch unter bestimmten Bedingungen erteilen. So muss das Fahrzeug den Behörden bekannt sein und eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
«HQL»-LampenQuecksilberdampflampen dürfen ab 1. April nicht mehr verkauft werden. Das gilt laut Bundesregierung auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen und elektronischen Vorschaltgeräten unter 80 Lumen pro Watt. Gründe seien der hohe
Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt sowie die veraltete Technik. (dpa)