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29.03.2015 | 14:20 | Gesetzliche Neuregelungen ab 1. April 

Neue Fleisch-Kennzeichnung und höhere Zuschüsse für moderne Heizungen

Berlin - Hausbesitzer und Unternehmer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten künftig höhere Zuschüsse.

Fleisch-Kennzeichnung ab 1. April
(c) proplanta
Mit dem Marktanreizprogramm werden nach Angaben der Bundesregierung Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen stärker gefördert.

Von April an soll zudem die Herkunft bei vielen Fleischarten transparenter werden. Für Kurzzeitkennzeichen gelten neue Regeln, Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) dürfen nicht mehr verkauft werden. Die Änderungen:

Marktanreizprogramm

Mit einem Volumen von mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr sollen private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke gefördert werden, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Anträge können vom 1. April an beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Kennzeichnungspflicht

Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss vom 1. April an in der EU die Herkunft aufgeführt werden. Die Kennzeichnungspflicht betrifft laut Bundesregierung frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Bisher habe es diese Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch gegeben. Sie gelte weiter nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.

Kurzzeitkennzeichen

Zulassungsbehörden dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch unter bestimmten Bedingungen erteilen. So muss das Fahrzeug den Behörden bekannt sein und eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

«HQL»-Lampen

Quecksilberdampflampen dürfen ab 1. April nicht mehr verkauft werden. Das gilt laut Bundesregierung auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen und elektronischen Vorschaltgeräten unter 80 Lumen pro Watt. Gründe seien der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt sowie die veraltete Technik. (dpa)
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