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15.09.2021 | 03:54

Corona-Regeln für Ungeimpfte ziehen an

Corona-Impfung
Zum Corona-Schutz soll in vielen Innenräumen die 3G-Regel gelten: Herein können nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zusehends werden nun Optionen eröffnet, dass daraus vor Ort auch 2G werden kann. (c) Adam Gregor - fotolia.com

Sachsen-Anhalt eröffnet für Restaurants und Events 2G-Option



Wieder volle Restaurants und Veranstaltungsräume? Wenn nur Geimpfte und Genesene drin sind, ist das in Sachsen-Anhalt jetzt möglich. Ein Muss ist das aber nicht.

Sachsen-Anhalt will wieder volle Räume in der Gastronomie, der Kultur und bei weiteren Veranstaltungen ermöglichen und führt dazu das sogenannte 2G-Modell als Option ein. Wenn sich die Betreiber dafür entscheiden, nur Geimpfte und Genesene einzulassen sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, könne auf die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Magdeburg.

2G gelte dann auch für die Beschäftigten. Wer von der 2G-Option Gebrauch mache, müsse das beim Gesundheitsamt anmelden. Zudem sei ein Aushang vor Ort nötig. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte: «Es ist ein ganz freiwilliges Angebot.» Die Menschen vor Ort müssten entscheiden. Die Regelung gehört zu den wenigen Änderungen der aktuellen Corona-Landesverordnung, die seit Dienstag gelten.

Grundsätzlich ist es weiter möglich, das 3G-Modell zu nutzen - Veranstalter können also neben Geimpften und Genesenen auch aktuell negativ Getestete einlassen. Dann gelten aber weiter die Vorgaben mit Blick auf Masken, Abstände und Kapazitätsbeschränkungen. Möglich ist den Angaben zufolge auch, 2G- und 3G-Zugangsmodelle im stunden- oder tageweisen Wechsel zu nutzen. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hatte die neue Regelung bereits am Wochenende heftig kritisiert.

Ziel der geänderten Landesverordnung ist laut Grimm-Benne zudem eine effizientere Auslastung von Sport- und Kulturstätten sowie Volksfesten. Eine Vollauslastung wäre damit grundsätzlich möglich, wenn die Stätten eine Gesamtkapazität von bis zu 10.000 Personen hätten. Zulässig sei die Hälfte der Höchstbelegung der Veranstaltungsstätte zuzüglich weiterer 5.000 Personen. Der Mindestabstand müsse weiter eingehalten werden. Die Ministerin sagte, insbesondere Magdeburg und Halle mit den Stadien sollten so unterstützt werden.

Ministerpräsident Haseloff betonte, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt mit 29,2 aktuell die niedrigste aller Bundesländer ist. Die Impfquote von rund 60 Prozent sei aber nicht zufriedenstellend. Er verwies auf 141.000 Über-60-Jährige, die nicht geimpft seien. Das könne zum Problem werden. Haseloff betonte, dass die Todeszahlen fast nur Ungeimpfte beträfen. Er rief dazu auf, sich impfen zu lassen.

Am Dienstag kam Sachsen-Anhalts Kabinett zu seiner letzten regulären Sitzung zusammen. Der Ministerpräsident sagte, er habe den Ministerinnen und Ministern ganz herzlich für ihre Arbeit gedankt. Man habe unter den politischen Rahmenbedingungen versucht, das Bestmögliche für Sachsen-Anhalt zu machen. Er denke gern an diese Zeit zurück.
dpa
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