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23.09.2012 | 19:01 | Agrarmarktstrukturgesetz 

Runderneuerung des Marktstrukturgesetzes steht bevor

Berlin - Das Marktstrukturgesetz aus dem Jahre 1969 hat ausgedient. An seine Stelle soll das Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen treten, dessen Entwurf das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

Marktstrukturgesetz
(c) liveostockimages - fotolia.com
Die ursprüngliche Intention des Marktstrukturgesetzes, die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen zu regeln und damit die Marktposition der deutschen Landwirtschaft zu verbessern, soll beibehalten werden.

Gleichzeitig werden im Entwurf für das neue „Agrarmarktstrukturgesetz“ einige Vorschriften angepasst, um das im Frühjahr dieses Jahres beschlossene EU-Milchpaket und weitere künftige EU-Regelungen umzusetzen.

Mit dem Brüsseler Maßnahmenbündel stehen den Milcherzeugern in Deutschland zur gemeinsamen Vermarktung von Milch großzügig bemessene Bündelungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den deutschen Milcherzeugerorganisationen und deren Vereinigungen Spielraum für Wachstum geben.

Das Agrarmarktstrukturgesetz tritt an die Stelle des seit 1969 bestehenden Marktstrukturgesetzes, dessen Regelungen im Wesentlichen fortgeführt werden sollen.

In einem Folgeschritt soll das bisherige Verordnungsrecht zum Marktstrukturgesetz ebenfalls überarbeitet und angepasst werden, ohne dabei die bewährten Grundstrukturen in Frage zu stellen.

Mit sogenannten „Branchenverbänden“ soll eine neue Organisationsform geschaffen werden. Sie soll der Kooperation zwischen den verschiedenen Partnern der Lebensmittelkette dienen. Der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) kritisierte wie zuvor bereits der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) die Branchenorganisationen als überflüssig. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Gesetzentwurf. (AgE)
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