Dazu hat die Regierung nun einen
Gesetzentwurf vorgelegt. Zur Begründung führt sie an, dass in der Fleischbranche mit ihren oft hohen körperlichen Belastungen die Arbeitsbedingungen auch aufgrund bislang nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen bisher nicht angemessen gewesen seien. Dies gelte insbesondere auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer.
Anfang Januar 2014 sei erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischbranche abgeschlossen worden. Auf der Basis des AentG könne der neue Tarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche ausgedehnt werden, schreibt die Bundesregierung. (hib/CHE)