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23.12.2008 | 02:14 | Wettbewerbsrechtliche Bedenken  

Kartellamt hat Bedenken gegen Verbindung der Versorger EnBW und EWE

Bonn/Karlsruhe - Das Bundeskartellamt hat den geplanten Einstieg des drittgrößten deutschen Energiekonzerns EnBW beim norddeutschen Versorger EWE abgemahnt.

Deutsche Energiekonzerne
(c) proplanta
Es habe wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen eine 26-prozentige Beteiligung des Karlsruher Stromkonzerns Energie Baden-Württemberg an der Oldenburger EWE, teilte das Kartellamt am Montag in Bonn mit. Es verschob seine Entscheidungsfrist bis zum 9. März und verlangte weitere Stellungnahmen der beiden Unternehmen bis Ende Januar.

Die EnBW zeigte sich trotz der Kritik zuversichtlich: «Es handelt sich bei den Äußerungen des Kartellamtes um eine vorläufige Einschätzung», sagte Konzernsprecher Dirk Ommeln. «Eine derartige Fristverlängerung ist angesichts der Komplexität der angestrebten Transaktion, die als größte ihrer Branche seit 2004 gilt, nicht ungewöhnlich.»

Dazu sagte eine Sprecherin des Kartellamtes: «Es stimmt, dass der Ausgang noch offen ist. Aber wir haben schon Bedenken, insbesondere beim Gasmarkt in Ostdeutschland.» Dort sei die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Beteiligungsunternehmen der EnBW und der EWE zu befürchten. Der drittgrößte deutsche Stromkonzern EnBW und EWE, die Nummer fünf auf dem Markt, hatten angekündigt, bei erneuerbaren Energien sowie der Beschaffung und Speicherung von Gas zusammenarbeiten zu wollen.

Die Verbindung wäre nach Einschätzung von Branchenkennern die größte Transaktion auf dem deutschen Energiesektor seit der Übernahme von Ruhrgas durch E.ON. Der Abstand zu den beiden Großen der Branche - RWE und E.ON - wurde dadurch merklich schrumpfen.

Die Sprecherin des Kartellamtes sagte, bei deutlichen Anpassungen sei es durchaus noch denkbar, dass der Zusammenschluss doch noch genehmigt würde. Genauso richtig sei aber auch, dass es «sehr schlecht aussieht», falls dies nicht geschehen sollte. (dpa)
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