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30.11.2022 | 12:14 | Solarenergie 

Solarwirtschaft warnt mit Blick auf Strompreisbremse vor Klagewelle

Berlin - Der Bundesverband Solarwirtschaft hat die Ampel-Koalition zu Nachbesserungen an der geplanten Strompreisbremse aufgefordert - andernfalls wird mit einer Klagewelle gerechnet.

Solarenergie
(c) danielschoenen - fotolia.com
Ein Gutachten im Auftrag des Verbandes komme zum Ergebnis, dass die Pläne der Bundesregierung zur Erlösabschöpfung rechtswidrig seien. Die Abschöpfung stelle eine unzulässige Sonderabgabe dar. Zuvor waren auch Gutachten im Auftrag anderer Verbände zu dem Schluss gekommen, die Abschöpfung sei verfassungswidrig.

Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Geplant ist eine Abschöpfung zum 1. Dezember und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Abschöpfung Schluss sein.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, forderte die Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse zu entschärfen. Die Investitionssicherheit der Solarbranche sowie der Klimaschutz dürften nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Entwurf soll am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden.

Laut dem Rechtsgutachten ist die Abschöpfung eine Staatsfinanzierung, deren finanzverfassungsrechtliche Voraussetzungen aber nicht vorlägen. Der Gesetzesentwurf verletze zudem elementare Grundrechte insbesondere der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
dpa
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