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05.06.2009 | 05:08 | Energiepolitik  

Berlakovich: Erster Schritt auf dem Weg zu europäischen Nuklearsicherheitsstandards

Wien - Österreich fordert seit Jahren eine EU-Richtlinie zur nuklearen Sicherheit.

Nukleare Sicherheit
(c) proplanta
Nach langen Diskussionen und Verhandlungen gibt es nun eine Einigung darüber. Dabei konnten zentrale, österreichische Anliegen eingebracht und durchgesetzt werden. „Diese Einigung ist ein wichtiger, erster Schritt bei der Schaffung europäischer Sicherheitsstandards für kerntechnische Anlagen und ein großer Erfolg für Österreich. 

Ich werde mich auch weiterhin massiv für maximale Sicherheit, Transparenz und Informationsaustausch bei kerntechnische Anlagen einsetzen.Mein Ziel bleibt aber weiterhin sowohl der europaweite Ausbau der erneuerbaren Energie und die Steigerung der Energieeffizienz als auch maximaler Schutz und Sicherheit für die Menschen in unserem Land“, betonte Umweltminister Niki Berlakovich anlässlich der gundsätzlichen europäischen Einigung zur Richtlinie zur Nuklearen Sicherheit.

Österreich ist bei der Richtlinie erfolgreich für einen umfassenden Anwendungsbereich, eine Rechtsverbindlichkeit, für die Verankerung des Prinzips „Sicherheit zuerst“ sowie für Transparenzbestimmungen eingetreten.  „Diese Einigung ist für mich ein weiterer Beweis, für die Sinnhaftigkeit von gemeinschaftlichem Vorgehen in der Europäischen Union und dass dabei auch kleinere Mitgliedsländer Möglichkeit zur Mitgestaltung haben, wenn sie sich nur entsprechend engagieren", so Berlakovich. 

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst erstmals nicht nur Kernkraftwerke, sondern auch Anlagen des Brennstoffkreislaufs und Forschungsreaktoren. Damit gilt sie auch für den Forschungsreaktor des Atominstituts der österreichischen Universitäten. Festgelegt werden Grundprinzipien für den Rechtsrahmen, für die Aufsichtsbehörden und für Betreiber von kerntechnischen Anlagen sowie die Verpflichtung regelmäßiger Selbstbewertungen mit internationaler Überprüfung, über die allen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission Bericht erstattet werden muss. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.


Quelle: Lebensministerium Österreich
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