Das teilte das Gericht am Mittwoch in Münster mit. Der
BUND hatte gegen die Genehmigung der Anlage geklagt und dabei Verstöße gegen das Immissionsschutzrecht, Planungsrecht und Naturschutzrecht angemahnt.
Er bemängelte außerdem eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Senat wollte der Argumentation wie schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz nicht folgen. Der BUND will in den nächsten Tagen entscheiden, ob er ins Hauptsacheverfahren geht. (dpa/lnw)