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08.03.2012 | 11:32 | Umweltverträglichkeitsprüfung 

BUND scheitert mit Eilverfahren gegen Biogasanlage in Dorsten

Münster - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit seinem Eilverfahren gegen die Biogasanlage in Dorsten vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW gescheitert.

Biogasanlage
(c) proplanta
Das teilte das Gericht am Mittwoch in Münster mit. Der BUND hatte gegen die Genehmigung der Anlage geklagt und dabei Verstöße gegen das Immissionsschutzrecht, Planungsrecht und Naturschutzrecht angemahnt.
Er bemängelte außerdem eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Senat wollte der Argumentation wie schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz nicht folgen. Der BUND will in den nächsten Tagen entscheiden, ob er ins Hauptsacheverfahren geht. (dpa/lnw)
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