Dies heißt es in einer entsprechenden Unterrichtung (
17/1950). Die einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung solle nach Meinung des Bundesrates eine Grenze von zehn Prozent nicht überschreiten. Stattdessen müsse bei der Preisentwicklung eine ”Langfristbetrachtung angestellt“ werden. Außerdem gefährde die Kürzung aus Sicht der Länderkammer eine Vielzahl von Projekten für Solarförderung und stehe den nationalen Klimaschutz- und Ausbauzielen für erneuerbare Energien entgegen. (hib/AST/JOH)