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23.04.2011 | 13:12 | Energiesteuer-Richtlinie  

DBV: Wettbewerbsverzerrung beim Agrardiesel bleibt bestehen

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Energiesteuer-Richtlinie ausgesprochen kritisch.

Zapfsäule
(c) proplanta
Die Vorschläge sorgen nicht für eine Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Steuersätze beim Agrardiesel in den 27 EU-Staaten. Im Gegenteil befürchtet der DBV durch eine neue Vorgabe für eine Angleichung der Steuersätze von Diesel an Benzin zusätzliche steuerliche Belastungen für die deutschen Landwirte.
 
Die EU-Kommission schlägt vor, dass für Energieerzeugnisse europaweit künftig zwei Mindeststeuern gelten sollen, nämlich eine CO2-Steuer und eine am Energiegehalt ausgerichtete Energieverbrauchsteuer. Beide Vorgaben zusammen führen zu EU-Mindeststeuersätzen von etwa 36 Cent/Liter auf Benzin und etwa 40 Cent/Liter auf Diesel. In Deutschland wird Benzin derzeit mit 64 Cent/Liter und Diesel mit 47 Cent/Liter besteuert. Damit werden die EU-Mindeststeuersätze in Deutschland deutlich übertroffen, aber die Struktur der Besteuerung müsste geändert werden, wenn es nach den Plänen der EU-Kommission geht. Denn die EU will auch vorschreiben, dass Diesel wegen seines höheren Energiegehaltes künftig etwa 10 Prozent höher als Benzin besteuert werden müsste. Dann müsste Deutschland die Steuer auf Diesel deutlich erhöhen bzw. die Steuer auf Benzin im Vergleich zu Diesel herabsenken.

Auch für Agrardiesel will die EU einen neuen Mindeststeuersatz festsetzen, der sich einschließlich der auch hier geplanten CO2-Steuer auf einen Wert von etwa 5,8 Cent/Liter beläuft. Derzeit beträgt der EU-Mindeststeuersatz für Agrardiesel 2,1 Cent/Liter mit der Option eines Nullsteuersatzes. Deutsche Landwirte müssen gegenwärtig mit 25,6 Cent/Liter Agrardiesel den höchsten Steuersatz in der gesamten EU zahlen. Die EU will beim Agrardiesel also keine Harmonisierung, die geeignet wäre, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Staaten zu beseitigen, stellt der DBV kritisch fest.

Wenn es zudem in Deutschland zu einer Erhöhung der allgemeinen Steuersätze auf Diesel kommen sollte, drohen sogar zusätzliche Belastungen für die Bauern. Sollte der Richtlinienentwurf unverändert umgesetzt werden, müsste wegen der drohenden Verteuerung von „normalem" Diesel die Rückerstattung beim Agrardiesel angehoben werden, fordert der DBV. Der DBV teilt daher die ablehnende Haltung der Bundesregierung zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission und fordert stattdessen eine Harmonisierung der Besteuerung von Agrardiesel in der gesamten EU, zum Beispiel beim europäischen Durchschnittsniveau von etwa 10 Cent/Liter. (dbv)
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