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01.09.2020 | 01:24 | Erneuerbare Energien 
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EEG-Reform: Bürger sollen an Erträgen beteiligt werden

Berlin - Mit höheren Mengenzielen will Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den zuletzt stockenden Ausbau der erneuerbaren Energien wieder beschleunigen.

Erneuerbare Energien
Lange ist er erwartet worden, nun ist der Entwurf für eine EEG-Novelle bekannt. Es geht um wichtige Weichenstellungen bei der Energiewende, also dem Umbau des Energiesystems in Deutschland. (c) proplanta
Bürger sowie Standortkommunen sollen künftig finanziell an neuen Windenergieanlagen beteiligt werden. Damit soll die Akzeptanz gesteigert werden. Das sieht ein Referentenentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die «taz» (die tageszeitung) darüber berichtet.

Der Entwurf ging nun in die Ressortabstimmung. Die EEG-Reform soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Ausbau der Windkraft stockt. Bis 2030 sollen 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen.

Haupthindernisse für den Ausbau sind lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern. Energieverbände und Klimaschützer hatten immer wieder eine schleppende Umsetzung von Plänen für einen schnelleren Ausbau kritisiert.

Vor allem der Ausbau der Windenergie an Land soll deutlich gesteigert werden. Im Schnitt sollen in den kommenden Jahren jeweils Anlagen mit einer Leistung von vier Gigawatt errichtet werden. Damit mehr Windräder auch an weniger ertragreichen Standorten vor allem im Süden gebaut werden, soll es eine «Südquote» geben. Auch bei der Solarenergie soll die neu installierte Leistung steigen.

Betreiber neuer Windanlagen sollen künftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge zahlen. Dies kann für eine Gemeinde Millionenzahlungen bedeuten.

Im Entwurf heißt es, da die Gemeinden am besten einschätzen könnten, wie die Mittel vor Ort am besten eingesetzt werden könnten, werde ausdrücklich kein Verwendungszweck vorgegeben.

Mit den direkten Zahlungen an Kommunen sollen Anreize geschaffen werden, damit vor Ort neue Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Gleichzeitig sollen die Standortkommunen für Beeinträchtigungen zum Beispiel beim Landschaftsbild entschädigt werden. Für Anwohner sind günstigere Bürgerstromtarife geplant.

Weiter heißt es im Entwurf, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien müssten «im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung und bezahlbarer Strompreise» begrenzt bleiben. Die Koalition hatte bereits beschlossen, dass die EEG-Umlage sinkt, die Kunden bei ihrer Stromrechnung zahlen.

In Deutschland wird bis Ende 2022 das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet, bis spätestens 2038 soll die klimaschädliche Kohleverstromung beendet werden. Ohne einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien drohen aus Sicht von Klimaschützern Klimaziele verfehlt zu werden.

Im EEG soll laut Entwurf das Ziel verankert werden, dass der gesamte Strom in Deutschland 2050 treibhausgasneutral ist. «Dies gilt sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom.»

Im Jahr 2035 sollen erneuerbare Energien 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. 2019 lag der Anteil bei rund 40 Prozent, er ist aber in diesem Jahr weiter gestiegen. Um das Ziel von 65 Prozent zu erreichen, sollen Ausbaumengen bis 2028 festgelegt werden.

Das Wirtschaftsministerium weist in dem Entwurf allerdings darauf hin, es müssten weitere Weichen gestellt werden, um das Ausbauziel zu erreichen. So müsse es ermöglicht werden, dass Windenergieanlagen von einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Dies ist allerdings innerhalb der Bundesregierung umstritten.
dpa
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Kommentare 
Siegfried schrieb am 01.09.2020 16:16 Uhrzustimmen(4) widersprechen(2)
Bei dem Windkraftanlagen Ausbau ist, falls es so wie es hier wieder gegeben ist, alles falsch zu laufen.
Bisher gab es bei WKA Genehmigungen eine lange Reihe von Hürden im Genehmigungsverfahren. Der Wille der Gemeindevertretung spielte eine untergeordnete Rolle. Jetzt soll man mit Geld vom WKA Betreiber die Genehmigung von der Gemeinde abkaufen? Und alles andere, Artenschutz, Denkmalschutz, Greifvögel usw. spielt dann keine Rolle mehr?
Der Bau von Windkraftanlagen mit 4 Gigawatt ist ja wohl totaler Quatsch.
Vielleicht ist ja auch Megawatt gemeint, das passt dann schon besser.
Eine Anlage mit 4 Megawatt müsste im Binnenland eine Gesamthöhe von mindestens 240 m haben und würde vielleicht gerade mal 5 Mill kWh Strom erzeugen. Wenn man dann über die 0,2 Cent je kWh nur eine Mill Euro an die Gemeinde zahlen soll, müsste ein Windpark von 100 Windkraftanlagen gebaut werden. - Alles totaler Quatsch!
In Bayern müsste die 10 fache Höhe der Anlage Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden. Wenn man drei Anlagen hinter einander stellt, braucht man schon einen Umkreis von mindestens 6 Km ohne Wohnbebauung und würde gerade mal 30.000 Euro in die Gemeindekasse zahlen.
Unsere Gemeinde wird von einer Amtsverwaltung mit 17 Gemeinden verwaltet. Da fällt gerade dem Kämmerer die Zahlung auf und sonst niemandem! -
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