(c) proplanta Zum Schutz der Fledermäuse verpflichtet sich der Betreiber Juwi, die Rotoren bei hoher Aktivität der kleinen Säuger abzuschalten. Außerdem werde das Unternehmen zusätzlich zu den bereits begonnenen Projekten keine weiteren Windenergieanlagen im Soonwald errichten, teilten Juwi und die Naturschutzverbände Nabu und Bund am Montag in Wörrstadt und Mainz mit.
Im Gegenzug ziehen die Umweltschützer ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Genehmigung von acht Anlagen zurück. Darauf einigten sich die Parteien außergerichtlich. Die Naturschutzverbände hatten sich gegen das Projekt in Ellern und Rheinböllen gewehrt, da es in dem Wald besonders viele Fledermäuse und mit 15 Arten eine große Vielfalt gebe. «Da wir die Auflagen zum Schutz der Fledermäuse im Genehmigungsbescheid für unzureichend halten, mussten wir dagegen vorgehen», erklärte Andreas Lukas vom Nabu.
«Energiewende und Naturschutz sind für uns keine Gegensätze», erklärte Juwi-Vorstand Matthias Willenbacher. Beides gehöre zusammen und werde bei allen Projekten für regenerative Energieanlagen berücksichtigt. Die Bedingungen für einen Stopp der Windräder sollen vom Freiburger Fledermausfachmann Robert Brinkmann ermittelt und überwacht werden. Von der Politik erhoffen sich beide Seiten, dass diese Standards künftig für alle Betreiber verbindlich vorgeschrieben werden.
Die Regelung für die acht Hunsrücker Windräder sieht unter anderem vor, dass die Rotoren vom 1. April bis 31. August ab einer Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang stillstehen - sofern die Windgeschwindigkeit weniger als sechs Meter pro Sekunde beträgt und es mindestens zehn Grad warm ist. (dpa/lrs)
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