Die Einspeisung von aus Solaranlagen aus eingespeistem Strom wird ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert, wenn diese auf vormals landwirtschaftlichen Flächen errichtet wurden und bis zu diesem Stichtag keinen Strom ins Netz eingespeist haben. Damit sei Bestandsschutz für laufende und im Bau befindliche Anlagen gegeben, einer weiteren Herausnahme wertvollen Ackerlands aus der Produktion aber ein Ende bereitet.
Der Vorstand der
Landwirtschaftskammer widersprach damit in seiner jüngsten Sitzung in Bad Kreuznach der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad, die die Streichung der Förderung für Solaranlagen auf Ackerflächen kritisiert hatte. Die Kammer sieht in dem von der Bundesregierung vollzogenen Kurswechsel vielmehr eine Bestätigung ihrer Position, landwirtschaftliche Nutzflächen der landwirtschaftlichen Produktion vorzubehalten. Darin sieht der Kammervorstand allerdings keine Gefahr für den Boom alternativer Energieträger im Allgemeinen und Photovoltaikanlagen im Besonderen. Jetzt werde der Blick auf vielfach vorhandene Alternativflächen gerichtet, deren Potenzial längst noch nicht ausgeschöpft sei. Neben den Kollektoren auf Dachflächen, für die teilweise eine erhöhte Förderung vorgesehen werde, sieht die Kammer auf Deponien, städtebaulichen und industriellen Brachflächen und ehemaligen militärisch genutzten Arealen viele potenzielle Standorte. Mit einem Zusammenbruch des Wirtschaftszweiges Solarstrom und dem Verlust hier vorhandener Arbeitsplätze ist daher nach Auffassung der Kammer nicht zu rechnen. Der landwirtschaftlichen Produktion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wieder Priorität einzuräumen und diese daher von der subventionierten Vergütung für Solarstrom auszunehmen, sei daher konsequent und weitsichtig. (lwk rlp)