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26.01.2019 | 07:04 | Energieverbrauch 

Energielabel für Staubsauger nicht mehr verpflichtend

Brüssel - Beim Kauf eines neuen Staubsaugers dürften Verbraucher in der EU künftig auch Geräte ganz ohne Energielabel im Angebot finden.

Elektrogeräte
Wer ein Elektrogerät kauft, achtet auch auf das Energielabel. Bei Staubsaugern könnte das Etikett künftig fehlen. Die entsprechende EU-Regelung ist nach einem Gerichtsurteil nicht mehr gültig - jetzt müssen neue Regeln her. (c) proplanta
Bislang musste jeder in der EU verkaufte Staubsauger mit einem solchen Etikett versehen werden - damit ist nun zumindest vorerst Schluss. Weil die EU-Kommission keine Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil eingelegt hat, sind die seit 2014 geltenden EU-Regeln nun ungültig, wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Die Verordnung sei am Freitag ausgelaufen.

Vorausgegangen war ein Urteil des EU-Gerichts. Es hatte im November entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter damals.

Damit gaben sie einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft. Das britische Unternehmen hatte seine Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde.

Die Richter betonten im November, die entsprechende EU-Richtlinie habe zum Ziel, Verbraucher über die Energieeffizienz eines Gerätes während des Gebrauchs zu informieren. Zudem sollte sie Maßnahmen einzelner EU-Staaten harmonisieren, damit der Verbraucher «effizientere» Produkte wählen könne. Die Berechnung der Energie-Effizienz mit leerem Behälter stehe nicht damit in Einklang.

Eine Dyson-Sprecherin zeigte sich damals erfreut: «In Zeiten des Dieselgates müssen die Verbraucher darauf vertrauen können, welche Angaben die Hersteller zu ihren Produkten machen», sagte sie.

Die EU-Kommission hatte rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen - entschied sich jedoch dagegen. Die rechtliche Grundlage sei dafür nicht ausreichend, sagte die Sprecherin.

Sie betonte, die EU-Regeln zur Energieeffizienz würden durch das Gerichtsurteil nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die bestehenden Energielabel und Ökodesign-Anforderungen hätten zu wichtigen Energie-Ersparnissen geführt.

Energie-Etiketten gibt es in der EU für eine Reihe von Haushaltsgeräten. Sie zeigen mit farbigen Balken, wie viel Strom das Gerät für eine bestimmte Leistung braucht. Die Plakette gibt es unter anderem für Kühlschränke, Lampen, Waschmaschinen oder Fernseher.

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten sind in der EU-Ökodesign-Richtlinie festgelegt. Ziel der Richtlinie ist, dass nach und nach vor allem jene Produkte vom Markt verschwinden, die besonders viel Strom fressen - also schlecht für die Umwelt und den Geldbeutel der Verbraucher sind.

Seit September dürfen etwa die meisten Halogenlampen in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, weil ihr Energieverbrauch deutlich höher ist als der von LED-Lampen.

Aber wie weiter mit den Staubsaugern? Das prüft die EU-Kommission nun. Derzeit würden ohnehin die Energieeffizienz-Anforderungen anderer Haushaltsgeräte überarbeitet, sagte die Sprecherin. Bis es für Staubsauger neue Regeln gibt, kann es noch einige Monate dauern.
dpa
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