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25.11.2008 | 16:28 | Ölsaatenmarkt 

Erstmals mehr als drei Millionen Tonnen Rapsschrot verfüttert

Berlin - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt grundsätzlich den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Weg, mit der Richtlinie die Rahmenbedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien für alle Mitgliedsstaaten verbindlich zu regeln.

Rapsschrot
(c) proplanta
In Deutschland haben sich inzwischen beginnend über die Entwicklung der Technologie und des Exports sowie insbesondere als Ergebnis der nationalen Förderpolitik für erneuerbare Energien und Biokraftstoffe bedeutende Wirtschaftszweige entwickelt.

Ein wichtiges und bisher stetig wachsendes Segment ist inzwischen die Biokraftstoffproduktion. Die Biokraftstoffhersteller sind wichtige Partner für die Landwirtschaft für eine an der optimalen Wertschöpfung orientierten Nutzung heimischer bzw. in der EU produzierten Rohstoffe.

Die deutsche Biodieselproduktionskapazität von ca. 5 Mio. Tonnen macht etwa ein Drittel der EU-Gesamtkapazität von ca. 15 Mio. Tonnen aus. Der europäische Raps- und Sonnenblumenanbau konnte als Ergebnis dieser Entwicklung mit ca. 6,5 und 3,3 Mio. Hektar auf hohem Niveau stabilisiert werden. Die Biokraftstoffunternehmen sind somit auch ein wichtiger Kunde zur Vermeidung von strukturellen Agrarüberschüssen, wenngleich dieser Sektor es hierdurch bedingt mit sehr volatilen Rohstoffmärkten zu tun hat.

Insbesondere der Rapsanbau trägt mit der Kuppelproduktion von Rapsschrot dazu bei, die Importabhängigkeit von Sojaschrot zu minimieren. Dies ist ein weiterer wichtiger ökonomischer Nebeneffekt in der Kaskadennutzung von Raps, denn über die tierische Veredelung - einschließlich der Nutzung der Exkremente in Biogasanlagen - gelangen die Nährstoffe zurück in den regionalen Nährstoffkreislauf. In Deutschland werden inzwischen etwa 4.000 Biogasanlagen überwiegend als landwirtschaftlicher Betriebszweig in Form von Einzel- oder Gemeinschaftsanlagen betrieben.

Erinnert sei an dieser Stelle an den von COPA/COGECA und seinen nationalen Verbänden geforderten „Proteinplan für Europa“ zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Anbau heimischer Öl- und Eiweißpflanzen. Mit der Förderung von Biokraftstoffen entsteht sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch für die Wertschöpfung in der Landwirtschaft eine beachtliche „win-win-Situation“.


Ebenso sind die Einsparungseffekte im EU-Haushalt auch ein Ergebnis dieser Politik.

Statt Überschussgetreide werden Raps und Getreide für die energetische Nutzung angebaut. Wie schnell sich Märkte und Preise verändern bekommen die Marktfruchtbaubetriebe aktuell schmerzhaft zu spüren. Die „Tank oder Teller“- Diskussion wird hierdurch relativiert. Das abgelaufene Wirtschaftsjahr macht deutlich, dass der „Wettlauf“ um den Rohstoff auf Grund der höheren Wertschöpfung immer zu Gunsten der Nahrungsmittelverwendung ausgehen wird. Die Verantwortung für die Nahrungsmittelversorgung hat für die Landwirtschaft Vorrang.

Mit den Mengenzielen für Biokraftstoffe auf EU- und nationaler Ebene werden gleichzeitig Signale für die Öffnung der Rohstoffmärkte gesetzt. Hierauf stellen sich nicht nur die traditionellen Agrarexportländer, sondern auch viele Entwicklungsländer neu ein.

Dieser Erwartung muss jedoch durch geeignete und international anerkannte Kriterien für eine umweltverträgliche und nachhaltig ausgerichtete Biomasseproduktion Rechnung getragen werden. Hiervon wird die öffentliche und politische Akzeptanz und folglich die zukünftige Ausgestaltung der förderrechtlichen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe abhängen.

Die UFOP unterstützt daher grundsätzlich die geplante EU-Richtlinie. Jedoch besteht Korrekturbedarf hinsichtlich der Festsetzung der so genannten Default-Werte als auch der Systemgrenzen als Voraussetzung für einen fairen internationalen Wettbewerb. Die Berücksichtigung bestimmter verpflichtender Mindestanforderungen für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Umweltschutzauflagen und Eigentumsrecht müssen ebenfalls Voraussetzung für den Marktzugang sein. Auch diese Faktoren bestimmen maßgeblich den fairen Wettbewerb in globalisierten Märkten.

Angesichts der klima- und der versorgungspolitischen Bedeutung von Biokraftstoffen sind verbindliche Mengenvorgaben unabdingbar für einen Gleichklang der Marktentwicklung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Die UFOP begrüßt deshalb den von der Kommission vorgeschlagenen Mengenanteil von 10% Biokraftstoffen für das Jahr 2020 ausdrücklich.

Die Kommission hat im Vorfeld ihrer Analysen die Notwendigkeit der Richtlinie begründet und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass im Hinblick auf die stetig wachsende Importabhängigkeit bei Erdöl und Erdgas insbesondere im Transportsektor Handlungsbedarf besteht. Es gibt im Transportsektor bisher keine anderen Alternativen, die innerhalb der gestellten Fristsetzung einen nennenswerten Mengenbeitrag zu den Klimaschutzverpflichtungen leisten können.

Dabei sind Biokraftstoffe der 1. Generation vorläufig das Fundament für die weitere Technologieentwicklung. Die UFOP hält es für dringend erforderlich, durch Effizienzsteigerungen in der Motortechnik, im Rohstoffanbau und in der Biokraftstoffherstellung den Beitrag von Biokraftstoffen zum Klimaschutz und zur Reduzierung der Importabhängigkeit zu optimieren.


Forderungen der UFOP zum aktuellen Verhandlungsstand der EU-Richtlinie

1. Das verbindliche Mengenziel 10% für den Biokraftstoffanteil ab 2020 ist beizubehalten.

2. Das Mengenziel 2020 ist um Zwischenziele in Höhe von 6% bis zum Jahr 2012 und 8% bis zum Jahr 2016 zu ergänzen. Die obligatorische Berichterstattung an den Rat und das Parlament muss um die Prüfung der vorgeschlagenen Zwischenziele und der hierfür erlassenen Fördermaßnahmen im jeweiligen Mitgliedsstaat ergänzt werden.

3. Die Schaffung international anerkannter Nachhaltigkeitskriterien und Zertifizierungssysteme sind eine zwingende Voraussetzung für die Mengenzielerreichung und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Hiermit ist sicherzustellen, dass förderpolitische Anreize der Europäischen Union nicht zu umweltpolitischen Verwerfungen in den Agrarrohstoff produzierenden Exportländern führen.

4. Neue Zertifizierungssysteme dürfen nicht zu neuen Wettbewerbsverzerrungen für die Rohstoffproduktion führen. In der EU werden gemessen am internationalen Maßstab hohe ordnungspolitische Anforderungen an die Rohstoffproduktion im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen gestellt.

Die im Anhang VII des Richtlinienentwurfes aufgeführten Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen zur Treibhausgas-Einsparung enthalten jedoch den grundsätzlichen systematischen Fehler, dass einjährige Kulturarten wie Raps und Getreide z. B. mit dem Monokulturplantagenanbau für die Palmölproduktion verglichen werden. Die rechnerische Klimagasbilanz bevorzugt gerade Palmölimporte.

Die UFOP fordert, dass für einjährige Kulturarten wie Raps und Getreide stattdessen optional im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung das Fruchtfolgesystem herangezogen werden kann. Durch Ausgestaltung der Fruchtfolge und Einführung von Kulturarten wie Hülsenfrüchten ohne Stickstoffdüngung wird zugleich ein marktwirtschaftlicher Anreiz geschaffen, das Fruchtfolgesystem im Sinne der Treibhausgas-Effizienz zu optimieren.

5. Mindestanforderungen zum Arbeits- und Sozialrecht, zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie zu den Umweltstandards müssen auch für Importe aus Drittländern gelten. Auch für Importe von Biokraftstoffen bzw. Rohstoffen sollten unter Berücksichtigung der im Ursprungsland gegebenen Rahmenbedingungen gleichwertige Anforderungen gelten und transparent im Sinne der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit dokumentiert werden.

6. Dokumentations- bzw. Nachweispflichten dürfen in der administrativen Umsetzung nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung weniger großer Unternehmen führen. Dieser Aspekt ist im Rahmen der Berichterstattung von Seiten der EU-Kommission zu berücksichtigen.

7. Die pauschale Anlastung von Landnutzungsänderungen in Drittländern bei der Verwendung von EU-Rohstoffen ist strikt abzulehnen. Der Vorschlag des EP-Industrieausschusses, die EU-Produktion zum Ausgleich der Rodung von Regenwäldern mit einer pauschalen Treibhausgas-Emission zu belasten, verstößt gegen das Verursacherprinzip, stellt einen einseitigen Wettbewerbsnachteil für die EU-Produktion dar und lässt zudem keine nachvollziehbare Methode erkennen. Treibhausgas-Emissionen dürfen nur in den Regionen angerechnet werden, wo sie tatsächlich entstehen.

Die UFOP-Position war Gegenstand eines von der European Oilseed Alliance unter Mitwirkung der UFOP durchgeführten Treffen mit dem Europäischen Parlament am 20. November 2008 in Straßburg. (ots)
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