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20.07.2010 | 18:45 | Atompolitik  

Gutachten sieht rechtliche Probleme bei Atom-Abgabe

Stuttgart/Berlin - Die Bundesregierung steht mit ihren Plänen für eine Milliarden-Abgabe der Atomkonzerne vor neuen rechtlichen Problemen.

Gutachten sieht rechtliche Probleme bei Atom-Abgabe

Nach einem Gutachten des Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wäre es unzulässig, die abgeschöpften Erträge aus längeren Laufzeiten der Atommeiler für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu verwenden. Stattdessen müsste das Geld, das in einen Fonds fließen soll, zweckgebunden für die Sicherheit der Atomkraft ausgegeben werden. Dagegen wäre eine Brennelementesteuer in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro, wie sie die schwarz-gelbe Regierung nach ihrer Sparklausur angekündigt hatte, unproblematisch.

«Der Ertrag einer Brennelementesteuer stünde ausschließlich dem Bund zu», schreibt der Gutachter. Die Steuer soll nach den Plänen der Regierung der Haushaltssanierung dienen, die Abgabe der Förderung erneuerbarer Energien. Derzeit feilt die Regierung noch an ihrem Energiekonzept, das im September beraten werden soll.

Hintergrund für die rechtlichen Probleme ist das sogenannte Koppelungsverbot. In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das der SPD-Abgeordnete Peter Friedrich angefordert hat, heißt es: «Die Aufgaben eines Fonds, an den die Atomwirtschaft als Gegenleistung für längere Laufzeiten ihrer Kraftwerke Zahlungen leistet, müssten in einem sachlichen Zusammenhang mit dem durch die Atomkraft bedingten Aufwand der öffentlichen Hand oder den Folgen des Kraftwerksbetriebs für die Allgemeinheit stehen.»

Eine weitere Hürde für den Fonds entsteht womöglich dadurch, dass der Bund Gelder aus dem Topf an die Länder weiterleiten möchte. «In dem Moment, wo der Bund Geld in die Länder transferiert, muss der Bundesrat zwingend beteiligt werden», sagte der SPD-Politiker Friedrich.

Da Schwarz-Gelb die Mehrheit in der Länderkammer verloren hat, müsste die Koalition etwa die SPD auf ihre Seite ziehen. Die SPD lehnt aber wie die Grünen längere Laufzeiten kategorisch ab. Das Gutachten ergab zudem, dass die Bundesländer nicht selbst mit den Atomkonzernen über eine Verlängerung der Laufzeiten verhandeln dürfen. «Ohne ausdrückliche Ermächtigung durch ein Bundesgesetz sind die Länder nicht befugt, mit der Atomwirtschaft über einen Fonds als Gegenleistung für Laufzeitverlängerungen zu verhandeln», schreibt der Gutachter.

Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Peter Hauk und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) hatten eigene Verhandlungen mit dem Energiekonzern EnBW ins Gespräch gebracht. Friedrich, der auch Generalsekretär der Südwest-SPD ist, sieht sich bestätigt: «Die vielfach geäußerte Idee der Landesregierung, man könnte mit der EnBW einen Separatfrieden schließen, der im Gegenzug für längere Laufzeiten Geld in die Landeskasse spült, trägt nicht», sagte er der dpa. Er fügte hinzu: «Ohne Gesetzesänderung auf Bundesebene mit Zustimmung des Bundesrates ist eine Beteiligung der Länder ausgeschlossen.» Die Energie Baden-Württemberg betreibt die Meiler Neckarwestheim bei Heilbronn und Philippsburg bei Karlsruhe.

Der SPD-Politiker verwies darauf, dass ein früheres Gutachten des Bundestags bereits ergeben hatte, dass die Länderkammer einer Verlängerung der Laufzeiten unter bestimmten Umständen zustimmen müsse. «Die Vorstellung, Baden-Württemberg könne Nutznießer einer Laufzeitverlängerung sein, ist eine falsche Illusion.» (dpa)

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