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01.08.2022 | 10:54 | Solarenergie 

Höhere Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen

Berlin - Für neue Photovoltaik-(PV)-Anlagen auf Dächern gelten jetzt höhere Vergütungssätze.

Photovoltaik
(c) proplanta
Das sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vor, dessen erste Regelungen am Freitag (29.7.) in Kraft getreten sind. Wie das Bundeswirtschaftsministerium dazu mitteilte, können entsprechende Solaranlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten in Betrieb genommen wurden, bis zu 13,4 ct/kWh für ihren Strom erhalten. Zugleich werde der Netzanschluss unter anderem für kleine Anlagen vereinfacht.

Zu Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien gilt dem Ministerium zufolge nun der Grundsatz, dass deren Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit hätten erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt laut Ministerium zum 1. Januar 2023 in Kraft.

„Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden“, erklärte Ressortchef Dr. Robert Habeck. Das Energiesystem müsse so schnell wie von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Von den höheren Vergütungssätzen für Dach-Solaranlagen verspricht sich Habeck ein „klares Signal“ an den Markt und einen „entscheidenden Schub“. In Niedersachsen appellierte derweil der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, an Umweltminister Olaf Lies, bürokratische Hürden für die Inbetriebnahme von Solaranlagen abzubauen.

„Es kann nicht sein, dass aufgrund formaler und bürokratischer Hürden weiterhin Gas aus den Speichern entnommen wird, während saubere erneuerbare Energien nicht genutzt werden“, so Bäumer. Nach seinen Angaben gibt es in Niedersachsen betriebsbereite PV-Anlagen, die aber „mangels eines entsprechenden Zertifikats oder aus anderen Gründen“ nicht ans Netz gehen nicht dürften. Fraglich blieb indes, ob mit der Inbetriebnahme nicht zumindest anteilig bis zum Inkrafttreten der höheren Vergütungssätze gewartet wurde.
AgE
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