Anhaltende Hängepartie trägt mit zur Schwächung der deutschen Wirtschaft bei - Maximal förderfähige Kosten sind auf mindestens 45.000 Euro anzuheben - Laut dem vorliegenden Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz würden sich die staatlichen Zuschüsse reduzieren. (c) proplanta
Das fordern der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), die Initiative Holzwärme (IH) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in einer am Dienstag (8.8.) veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme.
Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verursachte und seither anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der Wertschöpfungskette trage zu einer weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei, warnen die Verbände. Deshalb müsse diese Entwicklung so schnell wie möglich beendet werden.
Konkret appellieren die Verbände an die Politik, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine „attraktive und verlässliche“ Förderkulisse entgegenzuwirken. Gefordert wird eine Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro.
Der GEG-Entwurf sieht indes eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies würde den Verbänden zufolge bei Investitionen ab etwa 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 % zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung führen.
De facto liegt nach ihren Angaben die Investition in eine Holz- und Pellet-Zentralheizung im Schnitt bei mindestens bei 40.000 Euro. Je nach technischer Ausstattung und den erforderlichen Umfeldmaßnahmen könnten auch Investitionskosten bis zu 60.000 Euro entstehen.
Für zeitnahes Inkrafttreten
Darüber hinaus plädieren BDH, DEPV, die IH und der ZVSHK für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des neuen Förderregimes. Um bis zum 1. Januar 2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen beziehungsweise den bestehenden zu überwinden, sollte ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht sollte es den Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen - auch nachträglich - zu entscheiden, so der Vorschlag der vier Verbände.
Bezüglich des geplanten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % empfehlen sie, diesen bereits mit dem Inkrafttreten der Förderkulisse zu gewähren und auf 25 % anzuheben. Gleichzeitig sollte die Degression bereits ab dem Jahr 2025 einsetzen und nicht - wie derzeit geplant - erst im Jahr 2028.