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27.01.2014 | 18:48 | Solarindustrie 

Keine weiteren Strafzölle auf Solarglas-Importe aus China

Brüssel - Im Handelsstreit mit China verzichtet die EU-Kommission vorerst auf weitere Strafzölle gegen chinesische Solarglas-Hersteller.

Solarzellen
(c) proplanta
Sanktionen wegen möglicher unlauterer Staatssubventionen seien derzeit nicht nötig, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Europas Solarfirmen seien bereits durch bestehende Anti-Dumping-Zölle vor unfairer Konkurrenz geschützt.

Solarglas ist ein Spezialprodukt zur Herstellung von Solarpaneelen. Der Marktwert der Importe ist vergleichsweise gering:

Die EU-Kommission beziffert ihn auf 170 Millionen Euro pro Jahr. Der aktuelle Fall hat mit dem weitaus gewichtigeren Disput um milliardenschwere Solarpaneele aus China nichts zu tun.

Für Solarglas-Importe aus China gelten derzeit vorläufige Strafzölle zwischen 17,1 und 42,1 Prozent, um Preisdumping zu verhindern.

Diese «sollten ausreichen, um unsere Solarglas-Industrie (...) zu schützen, während wir die Ergebnisse der Anti-Subventions-Untersuchung weiter prüfen», erklärte der Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht.

Eine endgültige Entscheidung muss nach Angaben der Kommission aber erst bis Ende Mai fallen. Dann könnten die EU-Staaten die vorläufigen Anti-Dumping-Zölle verlängern und auch Anti-Subventions-Zölle beschließen.

Brüssel nimmt die Solarglas-Einfuhren unter die Lupe, weil sich der europäische Branchenverband EU ProSun Glass beschwert hatte. China und die EU liegen in vielen Handelsfragen über Kreuz.

Aufsehen erregte der Streit um chinesische Solarpaneele im vergangenen Jahr: Nach monatelangen Auseinandersetzungen beschloss die EU Strafzölle für Unternehmen, die ihre Paneele zu unzulässig niedrigen Preisen anbieten (Dumping) und für Unternehmen, die von staatlichen Subventionen profitieren.

Die chinesischen Einfuhren haben laut EU-Kommission einen Marktwert von rund 20 Milliarden Euro pro Jahr.

Firmen, die ihre Produkte oberhalb bestimmter Mindestpreise anbieten und sich an Mengen-Vereinbarungen halten, bleiben von den Strafzöllen ausgenommen. (dpa)
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