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07.02.2023 | 16:36 | Windräder 

Klare Regeln sollen dem Windkraft-Ausbau in MV den Weg freimachen

Schwerin - Mit einheitlichen Regeln für die Ausweisung von geeigneten Flächen will die Landesregierung den Windenergie-Ausbau ankurbeln.

Windkraftausbau
Es ist der erste von mehreren geplanten Erlassen. Es geht um verbindliche Vorgaben für die Ausweisung von Windkraft-Standorten. Dies soll unnötige Verzögerungen verhindern. (c) proplanta
«Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben», sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) am Dienstag in Schwerin.
Dies sei gerichtsfest, anders als die bisherige Praxis. Nun soll es bei regionalen Planungsverbänden schneller vorangehen. Mit dem bisherigen Stand könne man nicht zufrieden sein, es brauche mehr Tempo, sagte Meyer.

Das Land will beim Windkraftausbau zudem eine Unwucht in den vier Verbünden vermeiden: «Jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden», so der Minister. Dies entspricht dem vom Bund vorgegebenen Anteil für ganz Mecklenburg-Vorpommern, der bis Ende 2032 erreicht werden soll. Zwischenziele soll es hierbei nicht geben.

Das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium haben schon durchgerechnet, wie viel Flächen im Land ihren Kriterien entsprechen. Das Ergebnis: 4,43 Prozent des Landes wären theoretisch als Flächen für Windkraftanlagen geeignet. Die Planungsverbände hätten der Landesregierung zufolge Spielraum, um regionale Bedingungen und Prioritäten zu berücksichtigen.

Dem Kriterienkatalog zufolge soll unter anderem ein Abstand der Windkraftanlagen von einem Kilometer zu Siedlungen und 800 Meter zu Einzelhäusern gewahrt bleiben. Ausgespart bleiben den Plänen zufolge zudem Natur-, Landschafts- und Moorschutzgebiete. Auch der Artenschutz, Sicherheitskriterien für Hochwasser, Küsten und Trinkwasser sowie kritische Infrastruktur sind enthalten.

Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) betonte, dass Klima- und Umweltbelange in Einklang gebracht werden sollen, der Arten- und Naturschutz werde nicht ausgehebelt. Ausreden, die bisher dem Minister zufolge vorgebracht wurden, gelten demnach nicht mehr. Bis Ostern sollen Planungsverbänden zudem weitere sogenannte Abwägungskriterien an die Hand gegeben werden, mit denen aus Sicht der Minister letztlich die Eignungsgebiete ausgewählt werden.

Backhaus zufolge sind aktuell 990 Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen im Land anhängig, 247 davon stünden kurz vor dem Abschluss. Bei der Genehmigung - dem zweiten Problembereich neben der Flächenausweisung - sei man mit der Zentralisierung bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt einen anderen Weg gegangen. Ziel war es demnach, zusätzliche Stellen auf einer höheren Ebene zu schaffen. 13 von 15 geplanten neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien bereits ausgewählt.

Zeitgleich mit der Vorstellung der Regierungspläne verhandelte in Greifswald das Oberverwaltungsgericht eine sogenannte Untätigkeitsklage. Diese hat nach den Worten des Vorsitzenden Richters Klaus Sperlich Beispielcharakter: Der Errichtung der Windkraftanlage in der Gemeinde Mühlen Eichsen in Nordwestmecklenburg stand bisher vor allem der Denkmalschutz im Wege.

Darauf angesprochen stellte Backhaus klar, dass aktuell eine Liste an herausragenden Denkmälern im Land erstellt werde. Meyer zufolge sollen in Zukunft nur noch die hier aufgeführten Denkmäler in die Abwägung - gegenüber dem Ziel der Energiesicherheit - einbezogen werden. Beide Minister machten deutlich, dass diese Festlegung auch rückwirkend für strittige Verfahren Anwendung finden solle.
dpa/mv
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