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08.05.2022 | 14:16 | Klimaschutzgedanke 

Klimastiftung MV will sich klar von Nord Stream 2 distanzieren

Schwerin - Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern will alle Bezüge zu Nord Stream 2 aus ihrer Satzung streichen.

Erdgasnutzung
Klimastiftung MV will Bezüge zu Nord Stream 2 aus Satzung streichen. (c) pioregur - fotolia.com
Das sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Wir wollen deutlich machen, dass die Stiftung nicht mehr das Geringste mit Nord Stream 2 zu tun hat.» Zuvor hatte die «Welt am Sonntag» berichtet. Die Stiftungsaufsicht muss demnach die Satzungsänderung noch genehmigen.

Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern war Anfang 2021 nach einem Landtagsbeschluss gegründet worden. Sie war von Anfang an umstritten. Ein Ziel der Stiftung ist die Verbreitung des Klimaschutzgedankens.

Zugleich sollte die Stiftung jedoch auch die Fertigstellung der Nord Stream 2-Pipeline für russisches Erdgas unterstützen. Grund waren US-Sanktionsdrohungen gegen am Bau beteiligte Unternehmen - die Stiftung sollte als eine Art Schutzschild agieren. Die Leitung ist - mit Unterstützung der Stiftung - fertig geworden. Wegen des russischen Einmarschs in die Ukraine hat sie jedoch keine Betriebserlaubnis von den deutschen Behörden bekommen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) steht wegen ihres langen Festhaltens an Nord Stream 2 in der Kritik. Vorwürfe stehen im Raum, russische Kräfte hätten in wichtigen Bereichen der Stiftung die Fäden gezogen. Schwesig hatte die Stiftungsgründung 2021 maßgeblich mit vorangetrieben.

Heute drängt die Landesregierung auf eine Auflösung, was Stiftungsvorstand Sellering jedoch für rechtlich nicht möglich hält. Zwei gegenteilige Rechtsgutachten liegen dazu vor.

Die oppositionelle CDU im Schweriner Landtag lehnt das Ansinnen der Stiftung ab. Landtag und Landesregierung hätten eindeutig ihren politischen Willen bekundet, dass die Stiftung aufgelöst werden solle, erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow.

Die Landesregierung habe ein Gutachten vorliegen, nach dem sie nicht nur das Recht habe, die Stiftung aufzulösen, sondern die Pflicht dazu. «Wenn Herr Sellering nicht kooperiert, muss Frau Schwesig ihn abberufen. Wichtige Gründe liegen inzwischen reichlich vor», sagte Liskow.
dpa/mv
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