Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes müssen zudem jegliche, z.B. durch Baumaßnahmen verursachte Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Dies geschieht in der Praxis meist durch eine ökologische Aufwertung anderer Flächen, wobei die Kosten dieser Maßnahme vom Verursacher zu tragen sind. Die Regelung führt zu einem doppelten Verlust an wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche; einerseits durch die Baumaßnahme selbst, andererseits durch die Kompensationsmaßnahme. Vor dem Hintergrund einer wachsenden weltweiten Nachfrage nach Nahrungsmitteln, Bioenergie und pflanzlichen Rohstoffen gewinnt dieser Tatbestand weiter an Brisanz.
Was aber, wenn der extensive Anbau von Energiepflanzen Landwirtschaft und Naturschutz versöhnen könnte, in dem er einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen beider Seiten darstellte? Wenn Ausgleichsflächen so weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen und dennoch ökologisch aufzuwerten wären? Wenn sie dank des Energiepflanzenanbaus wesentlich großflächiger und miteinander vernetzt werden könnten und auch unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten mehr Vorteile böten? Dass so ein Lösungsansatz grundsätzlich funktionieren kann, hat ELKE I theoretisch dargestellt. Auch prinzipiell geeignete Kulturen und Anbauverfahren haben die Wissenschaftler des IfaS identifiziert. Nun gilt es, das Konzept praktisch zu erproben, um so Anregungen für eine Flexibilisierung der Ausgleichspraxis zu geben.
Dazu sollen im Laufe eines Jahres bundesweit einige Modellprojekte ausgewählt und wissenschaftlich begleitet werden. Gefragt ist eine optimale Verbindung von Landbau, Natur- und Umweltschutz sowie Wertschöpfungsketten vor Ort, denn die Bioenergieprodukte sollen möglichst regional vermarktet werden. Ziel sind gänzlich neue Kooperationen zwischen Landwirten, Naturschützern, Kommunen und lokalem Handwerk. Während die Flächenetablierung aus Ausgleichszahlungen finanziert wird, wird die wissenschaftliche Begleitforschung mit Mitteln des BMELV von der FNR gefördert. Die Forschung soll zeigen, dass ein extensiver Energiepflanzenanbau tatsächlich einen ökologischen Wert darstellt, der einen Status als Ausgleichsfläche rechtfertigen würde.
Damit wäre bewiesen, dass Mehrfach- und Koppelnutzungen einer Fläche sehr wohl möglich sind. Ein ganzheitlicherer Ansatz, auf den die Landwirtschaft vor dem Hintergrund der Flächenverknappung ohnehin stärker setzen sollte. Weitere Informationen:
http://www.landnutzungsstrategie.de/ (FNR)