Bis Ende 2020 sei die
Stilllegung von 429 Anlagen in Brandenburg angezeigt worden, teilte das Umweltministerium in Potsdam auf eine Anfrage der Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler mit. Derzeit gibt es in Brandenburg rund 3.900 Anlagen - mit einer Leistung von insgesamt etwa 7.730 Megawatt.
Für Anlagen, die bis Ende 2000 in
Betrieb genommen wurden, lief die Förderung Ende des vergangenen Jahres aus. In den kommenden Jahren werden bundesweit mehrere Tausend Windturbinen vom Netz genommen. Unklar ist, an wie vielen Standorten neue
Windräder errichtet werden können. Dies wird als
Repowering bezeichnet.
Der Rückbau ist nach Angaben der Fachagentur Windenergie im Land, die die öffentliche Hand, Unternehmen und Naturschutzverbände berät, mit großen Materialmengen verbunden, die möglichst rückstandsfrei wiederverwertet werden sollen. Bisher gebe es keine einheitlichen rechtlichen Vorgaben für die Behörden, schreibt die Agentur im Internet. Gemeinden könnten jedoch den Ersatz älterer Anlagen durch moderne gezielt fördern.
Die BVB/Freie Wähler-Landtagsabgeordnete Christine Wernicke hält eine zeitliche Vorgabe für den Rückbau stillgelegter Windenergieanlagen für unerlässlich. Es könne nicht sein, dass es eine Rückbauverpflichtung gebe, aber keine Sanktionen, falls es nicht dazu komme.
«Ideal wäre ein zeitliches Fenster von drei Jahren bis zum Abschluss eines Rückbaus», sagte sie. Auch die gesetzliche Pflicht zum vollständigen Rückbau hält Wernicke für praxisfremd. «Die Fundamente eines Teils der Anlagen sind tief in die Erde hineingebaut. Dort wurden Grundwasseradern zerstört.»
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (
SPD) hatte angekündigt, er wolle in der geplanten Energiestrategie 2040 die Ausbauziele für Wind- und
Solarenergie erhöhen. Das wird nach seiner Ansicht zu einer Erhöhung des prozentualen Flächenbedarfs für Windenergieanlagen führen, was umstritten ist. Die rot-schwarz-grüne Koalition hatte einen
Ausbau auf 10.500 Megawatt bis 2030 beschlossen und den Anteil der Landesfläche für Windkraft auf zwei Prozent begrenzt.