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Künftig dürfen auch schräg aufgestellte Sonnenkollektoren ohne Baugenehmigung montiert werden, teilte das Bauministerium am Mittwoch in Schwerin mit. Bisher waren nur Solaranlagen genehmigungsfrei, die in die Dach- oder Wandflächen eingelassen waren oder dort unmittelbar auflagen.
Bauherren müssen jedoch alle Vorschriften, etwa zum Denkmalschutz, einhalten und für die Standsicherheit der Anlagen sorgen. Schräg stehende Solaranlagen könnten besonders auf Flachdächern zusätzliche Windangriffsflächen bieten. Daher sollten Statiker zu Rate gezogen werden. (dpa/mv)