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19.11.2009 | 07:44 | Energiepolitik  

Neue EU-Energiestandards für Neubauten

Brüssel - Neubauten in der Europäischen Union müssen von Ende 2020 an strenge Energiesparauflagen erfüllen.

Europa
(c) proplanta
Vertretern der Mitgliedstaaten, von Europäischer Kommission und Europaparlament gelang in der Nacht zum Mittwoch überraschend ein Durchbruch in den lange festgefahrenen Verhandlungen. Demnach müssen Neubauten im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an und im öffentlichen Sektor von Ende 2018 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen einen äußerst niedrigen Energieverbrauch aufweisen («Nahe- Null-Energiegebäude»). Der Grünen-Abgeordnete Claude Turmes sprach von einem «Durchbruch». «Es gibt nirgendwo auf der Welt solche Gebäudestandards.»

Die zuständige Europaabgeordnete Silvia-Adriana Ticau (sozialdemokratische Fraktion) lobte die Einigung als «wichtiges Signal» für den Weltklimagipfel in Kopenhagen. Dort will sich die internationale Staatengemeinschaft auf die Grundzüge eines neuen Klimaschutzvertrags einigen. 40 Prozent der Kohlendioxid (CO2)- Emissionen kämen aus dem Gebäudesektor, sagte Ticau. «Wenn wir unsere Ziele ernst nehmen, müssen wir hier jetzt handeln.» 

Die europäischen Energieminister müssen dem Kompromiss noch offiziell zustimmen. Vorgesehen ist dafür das nächste Ministerratstreffen am 7. Dezember in Brüssel. In Deutschland liegt die Zuständigkeit bei Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Das Europaparlament soll Anfang Januar grünes Licht geben. Beides gilt nach der grundsätzlichen Einigung als Formalie. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass Neubauten von 31. Dezember 2020 an hohe Energiesparstandards aufweisen und zu einem großen Teil erneuerbare Energie nutzen müssen. So soll der Energieverbrauch unter dem Strich gegen Null tendieren. Auch für Renovierungen, bei denen mehr als ein Viertel des Gebäudewerts saniert wird, gelten strenge Auflagen. Für öffentliche Gebäude gelten die Vorschriften schon zwei Jahre früher. Auch soll es hier Anreize geben, den Bestand entsprechend zu sanieren.

Das neue Gesetz werde den Verbrauchern helfen, energieeffiziente Gebäude zu kaufen oder zu mieten, sagte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs. «Es gibt den Bürgern die Chance im Kampf gegen den Klimawandel mitzumachen und gleichzeitig Geld zu sparen.» Öffentliche Gelder würden sowohl von EU-Seite als auch von den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Entsprechende Instrumente müssten noch ausformuliert werden.

Aufgrund der großen klimatischen Unterschiede in den 27 EU-Staaten wird die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie den Mitgliedstaaten überlassen. Sie müssen bis 2012 der EU-Kommission ihre jeweiligen Strategien vorlegen. Für Gebäude ab einer Größe von 500 Quadratmetern soll der Mieter oder Käufer vom (Alt-)Eigentümer ein Zertifikat über die Energieeffizienz erhalten. Später soll die Obergrenze auf 250 Quadratmeter abgesenkt werden. Generell soll die neue Richtlinie nicht für Häuser gelten, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, oder für Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr bewohnt sind. Zu den Ausnahmen zählen auch Kirchen oder historische Gebäude. Der Vorsitzende des Industrieausschusses im Europaparlament, der CDU-Politiker Herbert Reul, sagte, es sei «ein Projekt herausgekommen, das sich sehen lassen kann, (...) ohne zu übertreiben.» (dpa)
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