In Schleswig-Holstein gibt es nach Auskunft der Staatlichen Umweltämter rund 200 Biogasanlagen. Vor allem Vieh haltende Betriebe zeigen derzeit großes Interesse an kleineren Biogasanlagen, in denen sie ihre Gülle vergären wollen. Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher begrüßte die steigende Nachfrage, weil dies mehr Bioenergie von weniger Fläche bedeute. Er erwarte, dass mit dem neuen EEG die Anzahl der Biogasanlagen steige, die Reststoffe nutzen, und dadurch eine Abnahme der Flächenkonkurrenz zu erwarten sei.
Der Grund: Mit dem neuen EEG werden sich insbesondere landwirtschaftlich integrierte Biogas-Hofanlagen mit einer Leistung bis 150 Kilowattstunden elektrischer Leistung rentieren. Diese erhalten für den eingespeisten Strom eine Grundvergütung (11,67 Cent pro Kilowattstunde) und gegenüber größeren Anlagen zudem höhere Bonuszahlungen: Den „NaWaRo“(Nachwachsende Rohstoffe)-Bonus von sieben Cent pro Kilowattstunde und den Gülle-Bonus von vier Cent pro Kilowattstunde, wenn mindestens 30 Prozent Gülle vergoren werden. Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher freut sich besonders über den neuen „Landschaftspflegematerial“-Bonus von zwei Cent pro Kilowattstunde. Diesen können nicht nur Biogasanlagen, sondern alle Biomasseanlagen erhalten, wenn sie überwiegend Material aus der Landschaftspflege (beispielsweise Mahdgut, Knickholz) einsetzen.
Der Landwirtschaftsminister begrüßt diese Entwicklung, da er bereits seit Jahren fordert, dass im Bioenergiesektor vorrangig Reststoffe wie Stroh, Holz und Gülle genutzt werden sollen. Zudem setzt er auf besonders effiziente Bioenergielinien mit hoher Klimaschutzwirkung. Für den Anbau von Energiepflanzen fordert er eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die Belange des Umwelt-, Boden- und Wasserschutzes berücksichtigt. Im Landesförderprogramm „Biomasse und Energie“ werden deshalb nur besonders klimafreundliche und energieeffiziente Konzepte (Kraft-Wärme-Kopplung) bezuschusst. Da der stärkste Handlungsbedarf beim Anbau von Mais für Energiezwecke gesehen wird, ist die Landesförderung bei Biogasanlagen, die Mais als Koferment einsetzen, seit 2007 an besondere Auflagen für den Maisanbau und die Ausbringung der Gärsubstrate geknüpft.
Informationen zum Landesförderprogramm „Biomasse und Energie“ und zur Biomassenutzung in Schleswig-Holstein gibt es unter
http://www.zukuenftig-bioenergie.de. (PD)