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03.12.2015 | 09:22 | Erneuerbare-Energien-Gesetz 

Rheinland-Pfalz will Bioenergie im EEG stärken

Mainz - „Bioenergie ist ein unverzichtbarer Teil der Energiewende. Energie aus Biomasse kann man speichern und sie liefert auch dann Strom, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht."

Bioenergie aus Rheinland-Pfalz
(c) proplanta
„Zudem ist gerade im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz die Produktion von Bioenergie eine wichtige Einnahmequelle für die Land- und Forstwirtschaft“, erklärten Umweltstaatssekretär Thomas Griese und Energiestaatssekretär Uwe Hüser heute in Berlin.

Auf der Fachveranstaltung „Wie weiter mit der Bioenergie? Novelle des EEG 2016?“ stellten sie eine länderübergreifende Bundesratsinitiative zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vor, die Rheinland-Pfalz gestartet hat. „Unser Ziel ist es, die aus Biomasse erzeugte Strommenge auf dem heutigen Niveau zu halten und sie insbesondere durch Nutzung von Rest- und Abfallstoffen moderat und ökologisch nachhaltig auszubauen“, sagte Griese.

„Ab 2020 droht die Stilllegung vieler Biomasseanlagen. Ein Ausbremsen der Bioenergie  dürfen wir schon aus Klimaschutzgründen nicht zulassen“, betonte Hüser. Derzeit werden in Deutschland aus Biogas und Holz rund 50 Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr produziert. „Das entspricht der Produktion von vier Atom- oder sechs Kohlekraftwerken. Bioenergie liefert damit einen wichtigen Beitrag zur sicheren Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Bei der anstehenden EEG-Novelle tritt Rheinland-Pfalz daher für die Förderung der Bioenergie durch attraktive Vergütungssätze ein“, erklärte Hüser weiter.

Bereits heute werden rund 70 Prozent der erneuerbaren Energie in Rheinland-Pfalz auf der Basis von Biomasse wie Holz, Bioabfall oder Gülle bereitgestellt. Das Erneuerbare Energien Gesetz sei das derzeit wichtigste nationale Instrument zum Schutz des Klimas. „Wir müssen auch im Hinblick auf die gerade laufende UN-Klimaschutzkonferenz in Paris, das EEG weiterentwickeln und somit wirksam den Klimaschutz gestalten“, sagte Griese.

Mit der letzten EEG-Novellierung 2014 sei die Entwicklung der Bioenergie in Deutschland völlig ausgebremst worden, erklärte Staatssekretär Griese weiter. Es wurde festgeschrieben, dass die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien spätestens ab 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden soll. Inwiefern das aber für Bioenergie gilt, lasse die Bundesregierung offen. Aufgrund fehlender Perspektiven seien Investitionen in neue Anlagen und bestehende Anlagen kaum möglich.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, auch für die Biomasse ein Ausschreibungsmodell einzuführen.“ Dazu habe die Landesregierung gemeinsam mit Landwirten, Umweltverbänden, Energieversorgern und anderen Bundesländern ein Ausschreibungsmodell erarbeitet und zur Grundlage ihrer Bundesratsinitiative gemacht. „Wir wollen, dass die Produktion der Bioenergie flexibler, effizienter und umweltverträglicher wird“, so Griese.
MULEWF-RLP
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