Das Kabinett in Magdeburg hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Es reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Pauschalverbot in Thüringen. (c) proplanta
Sachsen-Anhalt sei zu dieser Änderung verpflichtet, begründete Landwirtschaftsminister Sven Schulze die Vorlage. Denn das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2022 ein vergleichbares Pauschalverbot in Thüringen gekippt.
Dennoch dürften in Sachsen-Anhalt auch künftig nicht in sämtlichen Waldteilen uneingeschränkt Windkraftanlagen errichtet werden, betonte Schulze. Die Entscheidung über die Zulässigkeit werde der Verantwortung der Landkreise obliegen. Die Menschen vor Ort sollten mitentscheiden, ob Windkraftanlagen im Wald gebaut würden.