Die seinerzeit dem Projektentwickler erteilte Genehmigung sei zum jetzigen Stand rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az.: 4 L 543/18.KO). Die Verwaltung des Kreises Neuwied hatte die Genehmigung für den Bau der Anlagen in der zur Gemeinde Marienhausen gehörenden Exklave Kuhheck 2013 erteilt, dagegen wehrte sich unter anderem der Bund für Umwelt und
Naturschutz (
BUND) erfolgreich und bekam damals Recht vom Koblenzer Verwaltungsgericht.
Zum jetzt getroffenen Beschluss teilte das Gericht mit, es bestünden keine Zweifel, dass sich im Bereich von 3.000 Metern um die Anlagen ein Schwarzstorch-Nest befinde. Dies habe auch das Forstamt Hachenburg bestätigt. Das hätte eine sogenannte Funktionsraumanalyse nötig gemacht.
Zudem schreibe die dritte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vor, dass bei Windenergieanlagen ab einer gewissen Größe ein Mindestabstand von mindestens 1.000 Metern zu Wohnbebauung eingehalten werden müsse. Bei zumindest einer der vier Anlagen sei das nicht der Fall. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.