Angesichts der angespannten Finanzlage sei es eine große Herausforderung, das strukturelle - also frei von Konjunktureinflüssen berechnete - Haushaltsdefizit wie gesetzlich vorgeschrieben bis 2020 auf Null zurückzuführen, sagte der Präsident des Landesrechnungshofs, Klaus Behnke, am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts in Mainz.
Von besonderer politischer Brisanz ist der Vorwurf, dass den Betreibern von Windkraftanlagen Vergünstigungen in Millionenhöhe gewährt wurden. Das Land habe weiter an einer Ermäßigung von Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft festgehalten, obwohl es nach 2010 keine Rechtsgrundlage mehr dafür gegeben habe, heißt es in dem Bericht. Dadurch und durch weitere Versäumnisse bei solchen Ausgleichszahlungen seien dem Land insgesamt 25,5 Millionen Euro entgangen.
«Wir reden hier über erhebliche Einnahmenausfälle, das ist das Traurige an der Sache», sagte Behnke. «Das Geld lag auf der Straße, man hätte es nur aufheben müssen.» Dabei seien von 36 Naturschutzbehörden nur 12 überprüft worden - in sechs Landkreisen wurde die Ermäßigung auf die Ausgleichszahlungen gewährt.
Grundlage dafür war eine Verordnung des Landes aus dem Jahr 1990. Seit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2010 war dies laut Rechnungshof nicht mehr möglich. «Von diesem Grundsatz der Vollkompensation für Eingriffe in die Natur können die Länder nicht abweichen», sagte Behnke. Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
«Der Ausbau erneuerbarer Energien ist sicherlich ein herausgehobenes politisches Ziel», sagte Behnke. Deswegen dürfe es aber noch keine Rabatte für die privaten Betreiber von Windkraftanlegen geben. «Das geht einfach nicht.»
Das Landesumweltministerium wies die Vorwürfe zurück. «Die rechtliche Einschätzung des Landesrechnungshofs ist eindeutig falsch», sagte Staatssekretär Thomas Griese (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Die Verordnung für die Ermäßigung der Ausgleichszahlungen sei bis zum Landesnaturschutzgesetz von 2015 rechtskonform gewesen.
Auch in anderen Bundesländern wie Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg seien die Ermäßigungen nach 2010 weiter praktiziert worden. «Der Vorwurf, dass dem Land ein materieller Schaden entstanden worden wäre, geht ins Leere», sagte Griese. Die Betreiber hätten gezahlt, die Einnahmen seien wie vorgesehen für Naturschutzprojekte verwendet worden.
Die CDU-Fraktion im Landtag warf der Landesregierung massives Fehlverhalten vor. Sie habe geltendes Recht missachtet, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Adolf Weiland. Ihre Finanzwirtschaft sei undurchsichtig, ihre Umweltpolitik unglaubwürdig.
Der Bund der Steuerzahler sprach von einer «illegalen Subventionierung» der Betreiber von Windkraftanlagen. Geschäftsführer René Quante forderte das Land auf, die Ausgleichszahlungen nachträglich einzufordern. Ansonsten stelle sich die Frage der Untreue.
Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Beanstandungen zeigte sich Behnke besorgt über die Schuldenlast des Landes. Die Gesamtverschuldung von Rheinland-Pfalz wird nach Einschätzung des Rechnungshofs bis 2020 auf nahezu 40 Milliarden Euro steigen. Bis Ende 2014 waren es 37,5 Milliarden Euro. Das sind pro Kopf der Bevölkerung 8157 Euro und damit 40,8 Prozent mehr als der Durchschnitt von 5.795 Euro für die anderen Flächenländer.
Die weiter steigende Verschuldung sei für den Haushalt auch bei dem zurzeit niedrigen Zinsniveau mit «langfristig erheblichen Belastungen durch den Schuldendienst» verbunden. So seien die Zinsausgaben mit 237 Euro je Einwohner um 38 Prozent höher gewesen als im Schnitt der anderen Flächenländer. Und irgendwann sei auch wieder mit einem steigenden Zinsniveau zu rechnen, sagte Behnke.
Finanzministerin Doris Ahnen (
SPD) dankte dem Landesrechnungshof für seine Arbeit. «Kontrolle und das kritische Auge» seien von großem Nutzen. Es sei erfreulich, dass das Land in dem vom Rechnungshof betrachteten Haushaltsjahr 2014 die Konsolidierungsplanung deutlich übertroffen habe.