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31.03.2011 | 07:03 | Seekabel nach Norwegen 

Seekabel für erneuerbare Energien im Norden

Kiel - Für Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) rückt «die Vision» der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien «in greifbare Nähe».

Seekabel
Bis 2017 soll ein 530 Kilometer langes Seekabel von Norwegen nach Büsum gelegt werden. Weiter soll ein Erdkabel an Land bis zum Industriestandort Brunsbüttel führen. Die Grundüberlegung dabei: Überschüssiger Windkraft-Strom aus Schleswig-Holstein kann nach Norwegen fließen und, falls Flaute herrscht, aus Norwegen Strom aus Wasserkraftwerken eingeführt werden.

Es handle sich um eine win-win-Situation für beide Seiten, sagte Auke Lont, Geschäftsführer des staatlichen norwegischen Netzbetreibers Statnett SF am Mittwoch in Kiel. «Denn auch wenn 97 Prozent des norwegischen Stroms aus regenerativer Wasserkraft erzeugt werden, entstehen bei leeren Speicherbecken Engpässe in regenarmen Zeiten.» Statnett ist Träger des 1,4 Milliarden Euro teuren Projekts und sucht noch einen deutschen Partner, würde es aber auch allein machen.

Minister de Jager betonte, das Projekt fördere vor allem die Grundlastfähigkeit von erneuerbaren Energien. Bislang übernehmen die Grundlast, also die verlässlich verfügbare Strommenge, zu einem großen Teil Atomkraftwerke. Bis 2015 soll die Windenergie an Land auf 9.000 Megawatt und auf dem Meer auf 3.000 Megawatt ausgebaut werden, wie de Jager sagte. Zum Vergleich: Das Atomkraftwerk Brokdorf hat eine Netto-Leistung von 1.410 Megawatt. Das neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel wird eine Übertragungskapazität von 1.400 Megawatt haben - das entspricht einer Kapazität von fast vier Windparks, die derzeit mit jeweils maximal 400 Megawatt vor der Küste Schleswig-Holsteins geplant sind.

Das Seekabel wird rund 30 Kilometer durch den Nationalpark Wattenmeer führen. Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf erklärte, das Nationalparkgesetz erlaube grundsätzlich nur Stromkabel, die der Versorgung der Inseln und Halligen dienten. Diese Hürde könne aber überwunden werden, wenn dass öffentliche Interesse dieses Projektes höher zu bewerten sei als das im Nationalparkgesetz genannte öffentliche Interesse. (dpa)
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