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18.11.2010 | 19:26 | Erneuerbare Energien 

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 11 Mio. EUR Zuschuss für Biomasseprojekt in Frankreich

Brüssel - Die Europäische Kommission hat Frankreich nach den EU‑Beihilfevorschriften die Genehmigung erteilt, den Bau einer mit erneuerbaren Energien (Biomasse) betriebenen 43-MW-Heizkesselanlage mit 11 Mio. EUR zu bezuschussen.

Biomasse-Heizkessel
Die Wärme wird im Werk des Unternehmens Roquette Frères in Beinheim erzeugt und dort genutzt. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Zuschuss mit den Beihilfevorschriften der EU im Einklang steht, weil die positiven Auswirkungen der Maßnahme etwaige Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: „Das Biomasseprojekt in Beinheim bringt uns den EU‑Umweltzielen für 2020 ein Stück näher, ohne dass der Wettbewerb übermäßig beeinträchtigt wird".

Der Heizkessel wird eine Wärmeerzeugungskapazität von 43 MW haben und die derzeit verwendeten, mit Erdgas betriebenen Heizkessel, mit denen insgesamt 76 MW erzeugt werden, zum Teil ersetzen. Dadurch wird Roquette Frères seinen jährlichen CO2-Ausstoß im Vergleich zur erdgasgestützten Wärmeerzeugung um 75.000 Tonnen verringern sowie einen konkreten Beitrag zur gewerblichen Nutzung der Biomassetechnologie und zur Senkung der CO2-Minderungskosten in den kommenden Jahren leisten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Element des Klima- und Energiepakets, mit dem die Umweltziele der EU für 2020 erreicht werden sollen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die französische Beihilfe geeignet, angemessen und erforderlich ist, um ein im Interesse der EU liegendes Ziel zu erreichen. Sie stellte insbesondere fest, dass die Maßnahme angesichts der Risiken, die aufgrund der derzeitigen und künftigen Erdgaspreise und CO2-Kosten mit der Investition verbunden sind, angemessen ist.

Zudem sind nach Auffassung der Kommission nur begrenzte Wettbewerbszerrungen und geringe Auswirkungen auf den Handel zu erwarten, so dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme etwaige nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb überwiegen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N650/2010 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (eu)
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