Korrekturbedarf hat auch der
Bundesrat in seiner Stellungnahme betont.
Vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat zum ersten Mal mit dem Gesetzespaket zur Energiewende - darunter der Novellierung des EEG - beschäftigt. Die Bundesländer stimmten im Grundsatz dem Gesetzespaket zu, verlangten jedoch Nachbesserungen. In einer Reihe von wichtigen Punkten untermauert die Stellungnahme des Bundesrates die Anliegen des Berufsstandes. So fordert der Bundesrat eine stärkere Degression, das Streichen der Mais-/Getreidebegrenzung und die Klärung des Anlagenbegriffs.
Eine wichtige Forderung des Berufsstandes fehlt allerdings in der Stellungnahme des Bundesrates: die Trennung von NaWaRo- und Bioabfallanlagen. Der
Bauernverband mahnt mit Nachdruck, an der bewährten Trennung von NaWaRo- und Abfallvergärungs-Anlagen festzuhalten, um Risiken in den Nährstoffkreisläufen bei der Ausbringung von Gärresten auf den Flächen vorzubeugen. Außerdem gelte es, Anreize für Bioabfall-Importe aus dem Ausland zu vermeiden.
Bereits nächsten Donnerstag, 30. Juni, sind die entscheidenden Beratungen im Bundestag. Am 8. Juli erfolgt dann der Beschluss des Bundesrates. Die Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner werden nochmals auf ihre Bundestagsabgeordneten in ihrer Region zugehen, um sie für die aus der Sicht des Berufsstands dringend nötigen Nachbesserungen zu gewinnen. Die Hauptbotschaft muss dabei sein: Vorrang für Biogasanlagen in Bauernhand, das heißt keine Überförderung von Großanlagen.
Am Montag verdeutlichten Präsident
Sonnleitner und BBV-Generalsekretär Hans Müller gegenüber Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, noch einmal die Anliegen zur Novelle EEG, aber auch zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Der Bauernverband sagt klar Nein zu den Vorstellungen, Leitungsbauunternehmen rund 10 Prozent Rendite zuzugestehen und Grundeigentümer sowie Bauern mit 10 bis 20 Prozent Verkehrswertentschädigung abzuspeisen. „Wir fordern ein faires Entgelt für die Inanspruchnahme von Flächen für den Leitungsbau", sagte Müller. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, dass für Flächen, die genutzt werden, um die Energiewende voranzubringen, ökologische Ausgleichsflächen bereitgestellt werden sollen. Das sei unsinniger Flächenfraß, so Müller, da das Energiepaket ohnehin ökologisch ausgerichtet sei. (bbv)