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02.03.2011 | 09:00 | Novellierung des Lebensmittelgesetzbuches 

Weder sachgerecht noch zielführend!

Bonn - DFHV kritisiert geplante Neufassung des Lebensmittelgesetzbuches.

Futtermittel
„Weder sachgerecht noch zielführend!“ Mit diesen Worten kritisierte Dr. Andreas Brügger, Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverband e.V. (DFHV), die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Der DFHV ist die Interessenvertretung von Unternehmen aus allen Handelsbereichen des Obst und Gemüsesektors. Nach den schlechten Erfahrungen beim Tierfutter werde jetzt hektisch nach Lösungen gesucht, ohne die Situation der einzelnen Branchen zu berücksichtigen.

Brügger kritisierte insbesondere die geplante Einführung einer Meldepflicht für die Handelslabore. Hier werde eine gigantische Datenflut ohne neuen Erkenntniswert produziert. Zahlreiche Unternehmen des Fruchthandels ließen Ware aus dem Ursprungsland bereits vor dem Import nach Deutschland untersuchen. Genauso werden vor der Ernte bereits Proben gezogen, um si-cherzustellen, dass besondere Kundenspezifikationen erfüllt sind.

„Wenn bei diesen Proben Auffälligkeiten festgestellt werden, dann gelangt die Ware erst gar nicht erst in den Verkehr. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen aber trotzdem an eine zentrale Datenbank geliefert werden.“ Damit entstehe ein völlig falsches Bild über die tatsächliche Rückstandssituation.

Brügger betonte, dass bereits jetzt frisches Obst und Gemüse in keinem anderen europäischen Staat so intensiv untersucht würden wie in Deutschland. „Gegen kriminelle Machenschaften wie beim letzten Dioxinskandal helfen auch die besten gesetzlichen Regelungen nicht. Schlechte gesetzliche Regelungen hingegen helfen noch viel weniger.“ (Brügger)

Aus der Sicht des DFHV sei die bisher bestehende Meldepflicht für Lebensmittelunternehmen in der Fruchtbranche genau passend zugeschnitten. Die jetzt geplante Neuregelung orientiere sich in keiner Weise an einem tatsächlich bestehenden Risiko und trage deshalb auch nicht zu einer größeren Lebensmittelsicherheit bei. (dfhv)
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