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08.08.2007 | 17:24 | Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle 

Minister Peter Hauk MdL: "Risikoorientierte Kontrollen in Baden-Württemberg haben sich bewährt"

Stuttgart - „Verbraucherschutz und damit verbunden die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle haben in Baden-Württemberg höchste Priorität.

Peter Hauk
Peter Hauk (c) proplanta
Dies ist notwendig, um dem Verbraucher den Wunsch nach sicheren, gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln erfüllen zu können. Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass sich die risikoorientierten Kontrollen im Land bewähren. Der Verbraucher kann sich auf unsere Kontrollen verlassen!“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (8. August) in Stuttgart bei der Vorstellung des Jahresberichts 2006 der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.

Verbraucher müssen vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs und vor Täuschung geschützt werden. „Um dies zu gewährleisten, brauchen wir eine schlagkräftige amtliche Überwachung“, betonte Verbraucherschutzminister Hauk. Die Gefahr für die Gesundheit sei zum Glück äußerst gering. Bei der hohen Zahl von über 50.000 Proben der amtlichen Lebensmittelüberwachung seien Verstöße mit einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung für den Verbraucher wie in den Vorjahren nur in ganz wenigen Einzelfällen (0,3 Prozent der Proben) festgestellt worden. Dies zeige erneut den insgesamt hohen Sicherheitsstandard unserer Lebensmittel.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 insgesamt 94.987 Kontrollen in Betrieben und bei Lebensmitteltransporten durchgeführt. Dabei wurden 57.282 von 206.320 in Baden-Württemberg registrierten Betrieben (etwa 28 Prozent) überprüft. Bei 15.556 Betrieben, das heißt bei 27 Prozent der kontrollierten Betriebe, wurden insgesamt 23.948 Verstöße festgestellt. Die Beanstandungsquote kann jedoch nicht als repräsentative Aussage über den Qualitätszustand der Lebensmittelbetriebe oder des Warenangebots in Baden-Württemberg verstanden werden. Sowohl die Betriebsauswahl und Festlegung von Kontrollfrequenzen, als auch die Probenplanung und Probenahme erfolgen risikoorientiert. Es werden Verdachts-, Beschwerde- und Vergleichsproben eingesendet und die Untersuchung der Proben wird zielgerichtet durchgeführt. "Wir kontrollieren gezielt dort, wo wir Probleme oder Missstände erwarten", erläuterte Verbraucherminister Hauk.

Führen Kontrollen zu Beanstandungen, die nicht sofort oder freiwillig durch den Betreiber abgestellt werden, sorgen die verantwortlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch Anordnungen oder andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr – im Berichtsjahr in 26.476 Fällen – dafür, dass Missstände abgestellt werden. Dies ist oftmals verbunden mit Sanktionsmaßnahmen, wie zum Beispiel Bußgeldbescheiden. Bei Verdacht auf eine Straftat wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 218 Betriebe mussten aufgrund unhygienischer Zustände geschlossen werden.

Insgesamt wurden 53.208 Proben chemisch, physikalisch und mikrobiologisch untersucht: 48.030 Lebensmittel, 2.041 kosmetische Mittel, 2.819 Bedarfsgegenstände, 231 Tabakerzeugnisse und 85 sonstige Produkte. Davon wurden 10.290 Proben, cirka 19 Prozent, beanstandet, die Hälfte wegen Kennzeichnungsmängeln. Lediglich ein geringer Anteil von 0,3 Prozent der untersuchten Proben wurde als gesundheitsschädlich beurteilt, vor allem aufgrund von Verunreinigungen der Lebensmittel mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.B. Salmonellen), aber auch wegen scharfkantiger Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter oder wegen hoher Histamingehalte in verdorbenem Fisch.

„Die amtliche Futtermittelkontrolle hat hohe Bedeutung“, erklärte Hauk. „Eine sichere Lebensmittelproduktion sei nur möglich, wenn die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere mit einwandfreien Futtermitteln gefüttert werden. Qualitativ hochwertige und sichere Futtermittel für gesunde Tiere und ohne Belastung für die Umwelt seien Ziele der amtlichen Futtermittelkontrolle, die alle Stufen von der Herstellung, über den Handel bis in die landwirtschaftlichen Betriebe erfasst.

Zuständig für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle sind die Regierungspräsidien. Im Kontrolljahr 2006 wurden 1.132 Betriebe, in denen Futtermittel hergestellt, gehandelt, eingeführt, gelagert, transportiert oder verfüttert wurden, kontrolliert (davon 674 Tier haltende Betriebe, insbesondere im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen). Dabei wurden 1.319 Betriebs- und 47 Buchprüfungen durchgeführt und insgesamt 1.314 Futtermittelproben (450 Einzelfuttermittel, 809 Mischfuttermittel, 55 Vormischungen und Zusatzstoffe) entnommen, von denen 247 Proben, cirka 19 Prozent, nicht den Vorschriften entsprachen. 3,5 Prozent der über 10.000 Untersuchungen führten zu einer Beanstandung aus verschiedenen Gründen, wobei die Zahl der Beanstandungen wegen Höchstgehaltüberschreitungen „unerwünschter Stoffe“ oder auf Grund des Nachweises „verbotener Stoffe“ äußerst gering war.

Neben 153 Hinweisen in leichten Fällen und zwölf Verwarnungen wurde in 71 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In elf Fällen musste eine anderweitige Verwendung beziehungsweise eine unschädliche Beseitigung des Futtermittels beziehungsweise dessen Behandlung angeordnet werden. Die Kontrollen 2006 ergaben keine auffälligen Befunde und keine Hinweise auf besondere oder bisher unbekannte Kontaminationswege.

"Baden-Württemberg setzt auch 2007 die risikoorientierten Kontrollen auf Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor fort. Schwerpunkte sind Überprüfungen der Abläufe in den Betrieben, der dort getroffenen Maßnahmen und deren Dokumentation, einschließlich der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit sowie weiterhin die Untersuchung von Futtermitteln auf Dioxine und PCB, Schwermetalle, pharmakologisch wirksame Stoffe, Mykotoxine und gentechnisch veränderte Organismen", erklärte Minister Hauk.

Im Jahr 2006 wurden drei Laborbereiche der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter im Lande als europäische Referenzlaboratorien (CRL) benannt. "Die EU-Kommission hat nach einer vorausgegangenen europaweiten Ausschreibung das Dioxin-Labor und das Labor für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft beim CVUA Freiburg sowie das Labor für Pestizid-Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln beim CVUA Stuttgart als EU-Referenzlabore ausgewählt. Dieser Erfolg zeigt, dass wir insbesondere bei der Rückstandsuntersuchung in der europäischen Spitzenliga spielen", sagte Minister Hauk. (PM)
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