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12.06.2009 | 12:21 | Biokraftstoffe 

Mecklenburg-Vorpommern schlägt Einspruch gegen Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vor

Schwerin - Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Antrag im Bundesrat eingebracht, gegen das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen Einspruch einzulegen, da im Vermittlungsausschuss am Mittwoch keine Einigung erreicht werden konnte.

Biokraftstoff
(c) proplanta
Über den Antrag wird in der heutigen Sitzung abgestimmt. Aus der Sicht des Landwirtschafts- und Umweltministers Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, hätte die Verabschiedung des Gesetzes verheerende Folgen für den Klimaschutz einerseits und andererseits für eine gesamte Wirtschaftsbranche. "Es kann nicht sein, dass die Politik zum Unternehmensrisiko Nr. 1 in Deutschland wird.  Das heißt nicht, dass neue Erkenntnisse unberücksichtigt bleiben sollen. Aber Systemänderungen müssen in Zeiträumen vollzogen werden, die die Belange der Wirtschaft und Unternehmen berücksichtigen", argumentiert Backhaus.

Deutschland war einer der Technologie- und Marktführer im Bereich der Erzeugung von Biokraftstoffen. Auf Grund  entsprechender Rahmenbedingungen und im Vertrauen auf die Biokraftstoffstrategie der Bundesregierung wurden Produktionskapazitäten aufgebaut, oftmals mit finanzieller Unterstützung der EU, des Bundes und mit Landesmitteln. In Mecklenburg-Vorpommern  sind in den vergangenen Jahren Produktionskapazitäten von ca. 550.000 Tonnen Biokraftstoff, mit einem Investitionsvolumen von 124 Mio. EURO entstanden. 25 Mio. €  davon waren Fördermittel.

Laut einer Studie des Bundesumweltministeriums sind in Deutschland ca. 30.000 Menschen in Deutschland in der Biokraftstoffbranche beschäftigt. "Insbesondere durch Änderung der Rahmenbedingungen stehen über die Hälfte dieser Kapazitäten heute still. In europäischen Nachbarländern und weltweit dagegen werden neue Kapazitäten aufgebaut, weil Investoren an das Produkt Biokraftstoff, seine längerfristige Marktfähigkeit und die damit verbundenen Klimaschutzverbesserungen glauben", betont Minister Backhaus.

Die Forderung von Seiten der Länder war immer eine zwei Wege Strategie:

1. Zwangsbeimischung von Biokraftstoff zu fossilen Kraftstoffen

2. Erhalt eines Absatzmarktes für reine Biokraftstoffe, zumindest im Flottenverbrauch.

"6,25 % Biokraftstoffbeimischung ist beschlossene Gesetzeslage. Und dabei sollte es auch bleiben", argumentiert der Minister. Der Bundesrat hat sich nicht gegen die Einführung der Zwangsbeimischung gewandt, aber durch die Länder wurde immer der Erhalt eines Absatzmarktes für markteingeführte reine Biokraftstoffe gefordert. Schließlich wurden in Deutschland davon in den Jahren 2007 und 2008  ca. 4,1 Mio. Tonnen vermarktet.

Durch die drastisch steigende Besteuerung wird dieser Absatz - das bestätigen die Daten aus 2009 - fast vollständig verloren gehen. "Zahlreiche Unternehmen haben mit eigenen Investitionen die Voraussetzungen zum Einsatz von Biokraftstoffen geschaffen, aus Umwelt und Imagegründen, aus Gründen der Ökonomie. Sie haben Biokraftstoff von Unternehmen  aus der Region bezogen und damit zur Wertschöpfung in der Region beigetragen. Die Bundesregierung nimmt mit ihren Gesetzentwurf billigend in Kauf, dass diese Wertschöpfung verloren geht", so Backhaus. (PD)
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