So soll der unbegrenzte Vorrang der Stromeinspeisung ins Netz für Strom aus Windkraft, Sonnenenergie und anderen erneuerbaren Energien erhalten bleiben, heißt es in den Beschlüssen der Umweltpolitiker von Union und FDP, die der Deutschen Presse-Agentur dpa am Mittwoch vorlagen.
So sollen zuletzt beschlossene Fördereinbußen für Biogasanlagen, die vor dem 1. Januar dieses Jahres bereits in Betrieb waren, zurückgenommen werden. Dagegen soll die Förderung für Solaranlagen auf Freiflächen mit Wirkung vom 1. Juli 2010 eingeschränkt werden, um «Überförderungen» zu korrigieren. Zum l. Januar 2011 soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet werden, um zu hohe Förderungen zu korrigieren.
Für die Aufstellung größerer Windanlagen an Land (Repowering) sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Für künftige Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein «Stetigkeits-Bonus» eingeführt werden. Zum Ausbau der
Windenergie an Nord- und Ostsee heißt es: «Netzbetreiber, Bund und Bundesländer sind gefordert, die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz zügig und effektiv zu realisieren.» Zudem soll ein Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika entwickelt werden. (dpa)