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23.07.2011 | 14:03 | EEG 

Erneuerbare Energien Gesetz 2012: Vergütungssystem für Biogas weiter aufgefächert

Bonn - Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2012, wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Neu geregelt wurde die Vergütung.

Biogasanlage
Die Grundvergütung wird über insgesamt fünf Leistungsklassen abgerechnet, von weniger als 150 Kilowatt bis zu 20 Megawatt Leistung. Betreiber von Biogasanlagen erhalten zwischen 14,3 Cent und 6 Cent pro Kilowattstunde. Weiter aufgesplittet wurden auch die Leistungsklassen in der Substratvergütungsklasse 1, für energiereiche Biomasse wie Mais, andere Getreidearten und Zuckerrüben. Hier wurde ebenfalls eine zusätzliche Grenze für Anlagen bis 750 Kilowatt gezogen.

Der im Gesetz festgelegte Vergütungsanspruch gilt nur, wenn ab dem zweiten Kalenderjahr nach Inbetriebnahme 60 Prozent der Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Dabei werden 25 Prozentpunkte des so produzierten Stroms für die Beheizung des Fermenters angerechnet. Anlagen bis 500 Kilowatt werden in der Einsatzstoffvergütungsklasse 1 mit 6 Cent, bis 750 Kilowatt mit 5 Cent pro Kilowattstunde vergütet und bis 5.000 Kilowatt sinkt die Vergütung auf 4 Cent pro Kilowattstunde. Mit der ab 2012 gültigen Wärmenutzungspflicht ist der Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) entfallen. Eine wichtige Änderung gibt es zum Einsatz von Mais, dessen Masseanteil zusammen mit Getreidekorn im Kalenderjahr maximal 60 Prozent betragen darf.

In der Substratvergütungsklasse 2 müssen mindestens 60 Masseprozent Gülle im Durchschnitt des Kalenderjahres eingesetzt werden. Für Anlagen bis 500 Kilowatt gibt es dann 8 Cent pro Kilowattstunde, dagegen wurde für Anlagen über 500 Kilowatt die Vergütung auf 6 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Das soll einem möglichen Gülletourismus vorbeugen. (aid)
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