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24.02.2011 | 13:22 | Küstenfischerei  

Mecklenburg-Vorpommern sichert Fischern finanzielle Hilfen zu

Schwerin - Das Landwirtschaftsministerium wird den Fischern, die aufgrund der Kürzung der Heringsquote erhebliche Umsatzeinbußen haben werden, finanziell helfen.

Heringe
(c) Andriy Solovyov - fotolia.com
Dabei handelt es um einen anteilmäßigen Ausgleich der Erlösausfälle analog der finanziellen Hilfen, die das Land bereits 2010 den Haupterwerbsfischern der kleinen Küstenfischerei gewährte. Im letzten Jahr wurden an 100 Fischer 404.000 € ausgereicht.

Das Land wird auch in diesem Jahr die Erlösausfälle der Fischer in 2011 verglichen mit den Durchschnittserlösen der Jahre 2007/2008 und unter Einbeziehung möglicher anderer staatlicher Fördermittel zu 50 % ausgleichen. Das Landwirtschaftsministerium stellt dafür ca. 500.000 Euro bereit.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

"Die Kutter- und Küstenfischerei ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Identität in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb setze ich mich vehement dafür ein, dass die Fischer auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können", erläutert der Minister und verweist darauf, dass aufgrund der allgemeinen Überalterung und der permanenten Quotenkürzung seit 2007 76 Erwerbsfischer ihre Tätigkeit eingestellt haben.

Neben den Hilfen aus reinen Landesmitteln besteht für die Kutter- und Küstenfischer auch die Möglichkeit, finanzielle Hilfen aus Bundesmitten in Anspruch zu nehmen. Dem Land stehen jährlich 400.000 € Bundesmittel zur Verfügung, um den Betrieben der Kutter- und Küstenfischerei für die zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Dieses Programm war bislang lediglich für die Dorschfischerei vorgesehen, wurde aber 2011 auch erstmals für die Heringsfischerei eröffnet.

"Das Land greift den Fischern in Mecklenburg-Vorpommern tatkräftig und unbürokratisch unter die Arme. Andere Bundesländer sind da wesentlich zurückhaltender", so Backhaus.

Mit der Bereitstellung von Landesmitteln zur Heringsfischerei reagiert das Ministerium auf die Ablehnung des lokalen Heringsmanagementplanes durch die Europäische Kommission im Januar 2011. Dieser Plan sah u.a. vor, dass die Fischer zur Schonung des Heringsbestandes in einem gewissen Zeitraum auf die Fischerei verzichten. Im Gegenzug sollten ihnen Erlösausfälle anteilmäßig beglichen werden. Die dafür erforderlichen Gelder wären zu 75 % aus Europäischen Mitteln gekommen. Der Kommission gingen die von Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagenen Maßnahmen aber nicht weit genug. Die Kommission wollte eine dauerhafte Reduzierung der Fischfangkapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern.

"Diese Forderung hätte nahezu das Aus unserer Fischfangflotte bedeutet. Das konnten wir nicht akzeptieren", so der Minister.


Hintergrund

Nachdem die deutsche Quote für den Heringsbestand der westlichen Ostsee in der Zeit von 2008 bis 2010 bereits um 49 % reduziert wurde, hat der EU- Ministerrat für das Jahr 2011 eine weitere Reduzierung um 30 % beschlossen. In den Gesprächen zur Aufteilung der deutschen Heringsquote konnte erreicht werden, dass über einen Quotentausch zwischen der Hochseefischerei und der Kutterfischerei für Mecklenburg-Vorpommern ca. 700 t Ostseehering zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Für Mecklenburg-Vorpommern dürften 2011 somit voraussichtlich 6.400 t zur Verfügung stehen. Das sind knapp 40 % der Heringsanlandungen des Jahres 2008. (PD)
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