Wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Montag) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen gegen sie eingestellt.
Die Unternehmen hatten die Tiere auf dem Höhepunkt des Vogelgrippeausbruchs im Winter 2016/2017 vergast oder geschreddert. Die Küken konnten wegen Beschränkungen aufgrund der Epidemie nicht wie geplant ins Ausland exportiert werden. In Deutschland habe es nicht genügend freie Ställe gegeben, hieß es.
Beim Töten der Tiere beriefen sich die Brütereien damit auf einen «vernünftigen Grund», den das
Tierschutzgesetz für die Tötung von Wirbeltieren einfordert. Den Betrieben wäre ansonsten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Der damalige
Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte Zweifel an dieser Begründung und ließ die Staatsanwaltschaft einschalten. Die Anklagebehörde bestätigte jetzt die Rechtsauffassung der Unternehmen. Wirtschaftliche Nachteile entsprächen einem gesetzlich geforderten vernünftigen Grund.