03.12.2010 | 15:36 | Legehennenhaltung
Urteil zur Kleingruppenhaltung: Keine Bauern-, sondern BeamtenschelteBonn - „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Regelungen der Kleingruppenhaltung ist eine Beamtenschelte - keine Bauernschelte!“ |
Das stellt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) klar. Das Urteil beschäftigt sich nicht mit der Haltungsform der Kleingruppenhaltung, sondern erklärt die Verordnung aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig. Der RLV setzt sich für eine sachgerechte Lösung ein.
Die Kleingruppenhaltung hat sich in den vergangenen drei Jahren nach Ansicht verschiedener Experten - sowohl Veterinäre, Landwirte als auch Tierschützer - bewährt. Es ist die einzige Haltungsform, die in der Regel ohne Medikamenteneinsatz auskommt und in der die Ausfallrate nur bei rund 4 % liegt, deutlich niedriger als in der Bodenhaltung. Auch die Ammoniak-Emissionen sowie Schadgas- und Staub-Emissionen sind in der Kleingruppenhaltung wesentlich niedriger als etwa in anderen Haltungsformen. Die Kleingruppenhaltung bietet dem Huhn gute Lebensbedingungen, da die hygienischen Verhältnisse besser sind als beispielsweise in der Bodenhaltung sowie das Zusammenleben in kleinen Gruppen den Bedürfnissen der Hühner entgegenkommt und sie weniger Stress aussetzt als bei Haltungen in größeren Gruppen.
Der RLV weist weiter darauf hin, dass Deutschland europaweit Vorreiter beim Verbot der Käfighaltung war. In Deutschland wurde zuerst eine neue artgerechtere Lösung - die Kleingruppenhaltung - gefunden. Die EU hat vorgegeben, dass die Hennen spätestens bis zum Jahr 2012 nicht mehr in Käfigen gehalten werden sollen. Außerhalb von Deutschland werden diese hohen Tierschutzstandards in der Eierproduktion folglich weltweit so nicht erfüllt.
Viele deutsche Hühnerhalter sind mit der Kleingruppenhaltung zufrieden und sehen die Vorteile - allerdings bedeutet die vorzeitige Umstellung einen enormen Wettbewerbsnachteil im europäischen Markt. Die anderen Länder können ihre Eier ohne Einschränkungen auf den deutschen Markt bringen. Das hatte im vergangenen Jahr zur Folge, dass Deutschland immer mehr Marktanteile in der Eierproduktion an andere europäische Länder verloren hat. Auch der Selbstversorgungsgrad Deutschlands bei Eiern lag im Jahr 2008 bei nur noch 67,4 % und ist im Jahr 2009 sogar auf unter 60 % gesunken.
Viele Landwirte haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf die Verordnung in die Kleingruppenhaltung mit erheblichen Geldsummen investiert, um ihre Kunden auch in Zukunft mit qualitativ hochwertigen und tierschutzgerecht erzeugten Eiern aus der Region versorgen zu können. „Wenn die Ställe in zwei Jahren wieder umgebaut werden müssen, treibt das die Umsteller in den wirtschaftlichen Ruin“, stellt der RLV klar.
Verbraucher fordert der RLV auf, beim Kauf stärker auf die Herkunft der Eier zu achten. Wer Eier mit der Kennzeichnung 03 kauft, sollte darauf achten, dass 03-DE darauf steht. Nur so gekennzeichnete Eier kommen aus der tierfreundlichen Kleingruppenhaltung, mit 03 gekennzeichnete Eier aus anderen europäischen Ländern kommen zumeist aus der in Deutschland verbotenen Käfighaltung. 03-DE-05 lautet die Kennzeichnung für Eier aus Kleingruppenhaltungen in Nordrhein-Westfalen. (rlv)
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