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17.02.2009 | 18:00 | Geflügelwirtschaft  

Gericht: Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe war rechtens

Minden - Zwei Hobby-Hühnerzüchter aus Ostwestfalen haben vergeblich gegen die Stallpflicht für ihr Federvieh geklagt.

Stallpflicht
(c) proplanta
Das Verwaltungsgericht Minden gab am Dienstag dem Kreis Gütersloh Recht. Nach Ausbruch der Vogelgrippe in Niedersachsen im Dezember hatte der Kreis den Züchtern die Genehmigung für Freilandhaltung entzogen, wie es auch im Rest der Regierungsbezirke Detmold und Münster geschah. Inzwischen ist die Stallpflicht aufgehoben. «Angesichts der unklaren Verbreitungswege und des Umstands, dass Wildvögel auch diese Form der Vogelgrippe weiterübertragen können, war diese Maßnahme nicht zu beanstanden», hieß es in dem Urteil (Az.: 1 K 3615/06, 1 K 150/09).  (dpa/lnw)
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