Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden und damit die Klage eines Eierproduzenten gegen den Landkreis Bentheim abgewiesen. Schon das Wort «Henne» umfasse nach dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch die weibliche Form der Hühnervögel, hieß es in dem am Montag veröffentlichten Urteil.
Das klagende Unternehmen hatte laut Gericht in der Gemeinde Hoogstede fünf Wachtelställe zur
Eierproduktion mit insgesamt 75.000 Tieren geplant. (Az.: 2 A 38/17)
Der Landkreis lehnte das Bauvorhaben ab, weil erst die Umweltverträglichkeit geprüft werden müsse. Dies sei für eine Anlage zur Intensivhaltung von mehr als 60.000 Hennen nötig. Für die Firma erfasst der Begriff «Henne» hingegen nur das Haushuhn. Außerdem hätten Wachteln aufgrund ihres geringeren Gewichts ein deutlich niedrigeres Emissionspotenzial als Legehennen.
Mit Verweis auf europäische Richtlinien und den Europäischen Gerichtshof (
EuGH) gab das Gericht dem Landkreis Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Gericht eine Berufung Oberverwaltungsgericht zugelassen hat.