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31.05.2012 | 13:32 | Agrarpolitik Niedersachsen 

Schnabelkürzen bei Moschusenten wird verboten

Hannover - Die mit dem Schnabelkürzen verbundene Stallhaltung von Moschusenten soll in Niedersachsen aus Tierschutzgründen nicht weiter erlaubt werden.

Entenfleisch
(c) sil007 - fotolia.com
Ab Ende 2013 gebe es keine Sondergenehmigungen mehr für das Kürzen der Schnäbel, kündigte Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) am Mittwoch an.

Untersuchungen hätten ergeben, dass eine Intensivhaltung der Tiere ohne ein Kürzen der Schnäbel nicht möglich ist. Die Freilandhaltung ist nicht betroffen, da sie ohne den Eingriff auskommt.

Mit den betroffenen Landwirten werde es Gespräche über die Haltung anderer Entenarten geben, sagte Lindemann. In Deutschland werden jährlich 1,5 Millionen Moschusenten großgezogen, davon 450.000 in Niedersachsen. (dpa/lni)
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