Der Erntebegin war seitens der
BASF ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angezeigt worden. Die Ernte erfolgt unter Vorgaben und im Beisein von Mitarbeitern der Überwachungsbehörde - dem Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Diese Mitarbeiter stellen u.a. sicher, dass entsprechend den Pflanzkartoffelchargen getrennt geerntet und gelagert wird. Vorsorglich werden während der Ernte auch Proben genommen, um weitergehende Untersuchungen durchführen zu können. Das Erntegut wird getrennt gelagert.
"Für das Erntegut gilt nach wie vor ein Verkehrsverbot. Die Kartoffeln dürfen weder zur Verarbeitung noch zu anderen Zwecken abgegeben werden. Was mit den Kartoffeln im Anschluss passiert wird erst nach Abstimmung mit der eingesetzten Expertengruppe der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen
Amflora angebaut wurde - Schweden und Tschechien - entschieden", unterstreicht Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. (PD)