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02.03.2012 | 13:02 | Gemeinsame Agrarpolitik 

Greening als großer Knackpunkt der EU-Agrarreform nach 2013

Wien - Köstinger: ÖPUL-Betriebe von Greening ausnehmen.

Agrarpolitik
(c) proplanta
Das von der Europäischen Kommission für die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP ab 2014 vorgeschlagene Greening der ersten Säule - Direktzahlungen sollen an die Einhaltung von Umweltauflagen gebunden werden - erweist sich zunehmend als Knackpunkt in den bevorstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und dem erstmalig bei einer Agrarreform mit voller Mitsprache ausgestatteten Europäischen Parlament.

Wie die Österreichische Europaparlamentarierin Elisabeth Köstinger vor heimischen Journalisten in Brüssel betonte, sei es für sie ein "no go", dass Mitgliedstaaten, die bisher auf freiwilliger Basis viel für die Ökologisierung ihrer Landwirtschaft in der zweiten Säule (Ländliche Entwicklung) gemacht haben, durch die Greening-Vorschriften in der ersten Säule benachteiligt werden.

Bekanntlich will die Kommission eine Fruchtfolge von mindestens drei Kulturen, die Anlage von 7% Öko-Ausgleichsflächen und die Anlage und Erhaltung von Dauergrünland zur Voraussetzung für den vollständigen Bezug von künftigen Direktzahlungen machen. "Die höhere Konditionalität soll die Legitimität der Direktzahlungen gegenüber den Steuerzahlern stärken", so der Kabinettchef von Agrarkommissar Dacian Ciolos, der Österreicher Georg Häusler.


Europaparlament und EU-Kommission im Clinch

Laut Köstinger sei insbesondere die 7%-Stilllegung noch nicht gegessen. Es sei ihr und anderen Parlamentariern gelungen, die Kommission davon zu überzeugen, dass Biobetriebe, weil per se ökologisch, vom Greening der ersten Säule ausgenommen werden sollen. Sie fordert dies nun auch für Betriebe, die an Umweltprogrammen in der zweiten Säule wie ÖPUL teilnehmen oder die in Natura 2000-Gebieten wirtschaften.

Sie sagte, darüber politischen Konsens über die Parteigrenzen hinweg im Agrarausschuss des EP erreicht zu haben und dass eine Beschlussfassung in der Reform nunmehr vom Rat abhänge.

Häusler dagegen will Betrieben, die in Programmen der zweiten Säule strengere Auflagen und Kontrollen erfüllen als im Greening der ersten Säule vorgeschlagen - zum Beispiel im ÖPUL mit fünf statt nur der drei im Greening vorgeschriebenen Kulturen in der Fruchtfolge -, jedoch nur zugestehen, dass diese keinen zusätzlichen Kontrollen des Greenings ausgesetzt werden sollen.

Programme mit ähnlichen Leistungen wie derzeit ÖPUL in der zweiten Säule an das Greening der ersten Säule anzurechnen, "wird die Europäische Kommission aber mit Sicherheit nicht unterstützen, weil damit die Hintertüre geöffnet wird, den einheitlichen Ansatz des Greenings der Landwirtschaft auszuhebeln".

Die inhaltlichen Verhandlungen zur GAP-Reform sollen bis Anfang 2013 zu einer politischen Einigung führen, nachdem von den Staats- und Regierungschefs im Dezember 2012 die Festlegung des mehrjährigen budgetären Rahmens dafür in der finanziellen Vorschau 2014 bis 2020 erwartet wird.

Einig sind sich Parlament und Kommission darin, keinen formalen Beschluss über die künftigen Programme der GAP fällen zu wollen, so lange nicht feststeht, wie viel Geld es dafür geben wird. "No money, no vote", so Köstinger. (AIZ/BMLFUW)
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