Der Senat stimmte einem entsprechenden Gesetzesvorhaben am Mittwochabend endgültig zu. Für den Fall dass Zuckerrübenpflanzen gesundheitlich gefährdet sind, soll Landwirten erlaubt werden können, mit sogenannten Neonikotinoiden behandelte Rübensamen auszusähen. Die
Ausnahmeregelung soll bis Juli 2023 gelten.
Rübenbauern hatten zuletzt einen massiven
Schädlingsbefall beklagt - bei Befall vergilben die Blätter.
Bauern hatten daher eine Wiederzulassung der Neonikotinoide gefordert. Zum Schutz von
Bienen war in Frankreich die Verwendung bestimmter Insektengifte vor einigen Jahren völlig untersagt worden.
Frankreich war damit damals weiter gegangen als die Europäische Union insgesamt. Die EU-Staaten hatten 2018 drei sogenannte Neonikotinoide weitgehend verboten. Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit hatte zuvor die von ihnen ausgehenden Gefahren für Bienen und Hummeln bestätigt.