In der Woche vor Weihnachten hat die umstrittene Gebietsreform endgültig die Nationalversammlung passiert. Zum 1. Januar 2016 sollen die neu zugeschnittenen Regionen ihre Aufgaben wahrnehmen. Sie erhalten mit der Reform erweiterte Zuständigkeiten und Mittel, um wachstumsfördernde Wirtschaftsstrategien umzusetzen. Dies war von Staatspräsident François Hollande versprochen worden. Nach der Umstrukturierung werden die Bereiche Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Fortbildung und Beschäftigung allein in derZuständigkeit der Regionen liegen. Ziel der Reform ist es, mehr Effizienz in der Verwaltung zu schaffen, Zuständigkeiten klarer zu regeln und imeuropäischen Kontext wettbewerbsfähige Regionen zu schaffen.
Gemäß der Gebietsreform werden folgende, bislang eigenständige Regionen fusionieren:
Elsass,
Lothringen und
Champagne-Ardenne,
Nord-Pas-de-Calais und
Picardie,
Burgund und
Franche-Comté,
Haute-Normandie und
Basse-Normandie,
Rhône-Alpes und
Auvergne,
Midi-Pyrénées und
Languedoc-Roussillon sowie
Aquitanien,
Limousin und
Poitou-Charentes. Daneben bleiben die Regionen
Bretagne,
Korsika,
Île-de-France,
Centre,
Pays de la Loire und
Provence-Alpes-Côte d’Azur auch künftig eigenständig. Ob und wenn ja, welche Auswirkungen die Gebietsreform auf dieAgrarverwaltung beziehungsweise die Landwirtschaft haben wird, ist noch nicht kommuniziert worden. (AgE)